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Strukturveränderungen der Kriminalpolizei Hamburg

Stellungnahme des Landesfachbereiches Kriminalpolizei der GdP Hamburg

Der Landesfachbereich der Kriminalpolizei der GdP nimmt Stellung zum politischen Auftrag, sich an der Umstrukturierung der Polizei Hamburg zu beteiligen und möchte auf einige, uns in diesem Prozess wesentlich erscheinende Punkte eingehen und diese zur Diskussion stellen.

Vorangestellt möchten wir betonen, dass wir die Notwendigkeit von Neuerungen durchaus unterstreichen können und diese neue Form des Beteiligungsprozesses grundsätzlich als sehr positiv bewerten und begrüßen.

Wir haben deshalb auf der Grundlage von Schwachstellenanalysen und fachlichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und beim Projekt angeregt, dass derartige Evaluationen über Organisations- und Arbeitsabläufe auch in Zukunft durchgeführt werden sollten, um damit eine bessere Optimierung auch in der Zukunft zu erreichen. Dieser Vorschlag stieß bei der Projektleitung auf breite Zustimmung! Mit den Verantwortlichen des Projektes wurde ausführlich und konstruktiv das Papier der GdP diskutiert. Weiterhin haben wir die Wichtigkeit hervorgehoben, dass den Gewerkschaften im weiteren Prozess die Möglichkeit gegeben wird, diesen unterstützend und kritisch zu begleiten.

Bereits in der letzten Woche hat der Vorstand des Fachbereiches seinen Diskussionsbeitrag dem Polizeipräsidenten vorgestellt. Hier konnten viele inhaltliche Übereinstimmungen, u.a. für den Bereich alternierende Telearbeit festgestellt werden. Dies entspricht der Ankündigung von Senator Michael Neumann, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern zu wollen.

Wir möchten eine größtmögliche Beteiligung unserer Mitglieder an unserer Arbeit als Vorstand für den Fachbereich Kriminalpolizei erzielen. Wie bereits im Januar geschehen, laden wir somit erneut zu einer Diskussionsrunde ein.

Als Termin hierfür ist der 21.03.2012 um 16.30 in der Geschäftsstelle der GdP vorgesehen.

Darüber hinaus halten wir es zudem für außerordentlich wichtig, dass gerade in diesem laufenden Prozess auch die Gewerkschaften sich zusammenfinden. Wir rufen somit als Fachbereich Kriminalpolizei der GdP die DPolG und den BdK ausdrücklich dazu auf, sich mit uns zu einem Gedankenaustausch über die Belange der Kriminalpolizei zusammenzusetzen! Dies kann für alle Kolleginnen und Kollegen - insbesondere im Hinblick auf deren sozialen Belange und Arbeitssituation - nur von Vorteil sein!

1) Situation an den KED
Die Einrichtung der Kriminalermittlungsdienste an den PK zur Bearbeitung der
Kriminalität, die eine örtliche Zusammenarbeit notwenig macht, ist aus Gründen der
Bürgernähe oder der Notwendigkeit, in gewissen Deliktsbereichen über
Milieukenntnisse verfügen zu müssen, grundsätzlich sinnvoll gewesen. Bedingt durch
die kleinteilige Zersplitterung der Dienststellen, räumliche Gegebenheiten und den
vorgegebenen Führungsstrukturen ist es jedoch zu einer Situation gekommen, die
verbesserungswürdig erscheint.
Die Überlegungen, ob die KED, an denen das Fallaufkommen faktisch den Erhalt der
Mindeststärke 1:2:9 nicht rechtfertigt, in dieser Form so noch erhalten bleiben
können, müssen wieder unternommen werden. Gleiches gilt für die Dienststellen, die
mit einer derart kleinen Personaldecke ausgestattet sind, dass effektiveres und
flexibleres Agieren, was z.B. Verfahren mit umfangreicheren Sachverhalten
anbelangt, nicht darstellbar ist.
Als unbefriedigend muss zudem auch die Führungsstruktur für den Laufbahnzweig
Kriminalpolizei auf der örtlichen Ebene bezeichnet werden. In den 90er Jahren
wurden die Kriminalkommissariate jeweils durch Kriminalbeamte geleitet. Nach der
Zusammenlegung mit den Polizeikommissariaten rückte die Funktion des KEDLeiters
dann vielerorts in das zweite Glied. Durch die Regelung, den Stabsleiter an
einigen PK ebenfalls durch einen höheren Dienst zu besetzen, ist der KED-Leiter
dort in der heutigen Zeit nicht einmal mehr Dienststellenleitervertreter und nach dem
heutigen Beurteilungssystem auch noch nicht einmal mehr an der Beurteilung aller
seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Die Kriminalpolizei wurde somit nach
und nach aus den obersten Leitungsfunktionen auf der Ebene der
Polizeikommissariate zurückgezogen. Eine einheitliche Zusammenführung
kriminalpolizeilicher Arbeit in der Fläche gestaltet sich damit, was Planung, Strategie
und Koordination anbelangt, ausgesprochen schwierig.

2) Situation in der ZD 6
Die ZD 6 ist mit ihren diversen Zuständigkeitsbereichen in der täterorientierten
Sachbearbeitung oder im mittelschweren Kriminalitätsbereich tätig.
Ein Vorteil der bestehenden Organisation ZD 6 liegt darin begründet, dass durch eine
einheitliche Führung schnell auf plötzlich auftretende Kriminalitätsphänomene im
mittelschweren Bereich reagiert werden kann (z.B. Cash-Trapping, Kfz-Brände,
Zuschauergewalt bei Fußballspielen, Enkel-Trick pp.). Diese meist überörtlichen,
zumindest aber über PK-Grenzen hinaus existierenden Phänomene, liegen nicht
selten im Fokus der Öffentlichkeit, eine zügige und intensive Bearbeitung ist somit
geeignet, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders zu stärken. Durch
konzentrierte Fallbearbeitung haben sich hier eine angemessene Zahl an
Kolleginnen und Kollegen in der spezialisierten Sachbearbeitung und Durchführung
weitergehender Ermittlungsmaßnahmen wie z.B. TKÜ, Observationen etc.
qualifiziert, weshalb adäquat auf die Phänomene reagiert werden kann.
Folgende Erfolgsfaktoren definierten die Dienststellenleitungen der ZD 6 für die
Aufgabenverteilung und Organisation ihrer Dienststelle:

􀂾 Gemeinsame Standards in der Sachbearbeitung und ein einheitliches
Verständnis darüber

􀂾 Keine gelebten oder gefühlten Zuständigkeitsgrenzen, da eine Zuständigkeit
für die gesamte Stadt Hamburg besteht

􀂾 Vertrauen und Solidarität dienststellenübergreifend innerhalb der gesamten
ZD 6

􀂾 eine einheitliche gelebte Führung, die auch eine Orientierung für die Kollegen
vermittelt

􀂾 bedingt durch die Größe der Dienststelle Flexibilität, z.B. was die Handhabung
neuer Auftragszuständigkeiten anbelangt

Die bestehenden Aufgabenbereiche der ZD 6 wurden teilweise aus den
Zuständigkeiten der Fläche und des LKA herausgezogen. Durch diese neue
Zuteilung sind in Teilbereichen Schnittstellenproblematiken entstanden, z.B. bei der
Bearbeitung von Btm, Brand und Raub oder den Intensivtätern.
Optimierungsmöglichkeiten bestehen somit auch hier. Im Grundsatz ist das Model
jedoch als erfolgreich einzustufen.

3) LKA
Eine grundlegende Strukturveränderung des LKA ist weder vom politischen Auftrag
gefordert noch aus hiesiger Sicht dort notwendig. Dennoch muss auch hier wie in
allen Bereichen der Kriminalpolizei evaluiert werden, wo Anforderungen an die
Sachbearbeitung gestiegen/gesunken oder Ressourcen freigeworden sind, um diese
dann effektiver nutzen zu können. Dies könnte z.B. in der Überprüfung der Größe
von Sachgebieten geschehen oder der Möglichkeit, Rufbereitschaften auch
dienststellenübergreifend durchzuführen.

4) Strukturüberlegungen
Für den Landesfachbereich Kriminalpolizei der GdP ergeben sich aus dem
Vorangestellten nachstehende Überlegungen zu strukturellen Veränderungen:

4.1) Strukturelle Anbindung der Aufgabenbereiche der ZD 6
Aus dem Auftrag, die Zweigliedrigkeit unter der gleichzeitigen Stärkung der Arbeit an
den Polizeikommissariaten und des LKA zu prüfen, dürfte zu schließen sein, dass
hier die Frage nach der Auflösung der ZD 6 im Raume steht. Für eine solche
Neuangliederung der Aufgabenbereiche können unterschiedliche
Lösungsmöglichkeiten herangezogen werden.
Grundsätzlich muss dabei unterschieden werden, dass es hier Aufgabenbereiche
gibt, die eine zentralisierte, andere, die eine örtliche Anbindung möglich oder auch
nötig machen.
Eine Zentralisierung der Sachbearbeitung ist vor allem dort angeraten, wo
Fachverstand und Ressourcen gebündelt werden müssen oder die überörtliche
Anbindung an andere Bundesländer oder Staaten die Bereitstellung derartiger
Zentralstellen erfordert. Dies ist im Besonderen bei Serienerkennung überörtlich oder
zumindest über PK-Grenzen hinaus agierender Täter notwendig (Bsp. Enkeltrick,
Wohnungseinbruchsdiebstahl).
Dem entgegen ist Dezentralisierung dort von Vorteil, wo Täter im sozialen Nahraum
agieren und Kenntnisse über Milieubegebenheiten die überwiegenden Vorteile bei
der Ermittlungsarbeit bieten.
Hierbei muss der Bereich der Intensivtäterbearbeitung gesondert betrachtet werden.
Eine Übernahme der Bearbeitung der Intensivtäter unter Beibehaltung der
bestehenden Standards durch die Kriminalermittlungsdienste würde zumindest mit
einer Einrichtung von Rufbereitschaften dort einhergehen müssen. Dafür müsste eine
Personalstärke von mindestens 18 Kolleginnen und Kollegen vorgehalten werden,
die alle rufbereitschaftsfähig sein müssten (keine Schwangeren, eingeschränkt
Verwendungsfähige, etc.). Das Erfordernis eines ausreichend starken
Personalkörpers spricht somit für eine zentrale Anbindung, die Tatsache, dass hier
aber zudem auch Milieukenntnisse für die Ermittlungsarbeit notwendig sind, für eine
dezentrale Lösung. Letztere stellt sich jedoch aufgrund des Erfordernisses der
Einrichtung von Rufbereitschaften als schwierig dar. Demzufolge erscheint es
denkbar, eine mögliche Verteilung in die Fläche, jedoch nicht zu kleinteilig, zu
gestalten.
Die oben bereits genannten Erfolgsfaktoren der ZD 6 sollten als grundlegende
Überlegungen, ob Dienststellen zentralisiert oder in die Fläche gegeben werden, mit
einfließen und als Zielvorgabe dienen. Eine Zersplitterung von Zuständigkeiten in
Aufgabenbereichen mit gleicher deliktischer Ausrichtung sollte umgangen werden.
Wo die einzelnen Aufgabenbereiche letztendlich angebunden werden sollen, hängt
aber auch entscheidend von der personellen Ausstattung der einzelnen
Organisationsbereiche ab. Sollte diese im Zweifel nicht in ausreichendem Maße
gewährleistet sein, um z.B. notwendige Rufbereitschaften durchführen zu können,
muss eine Verlagerung ins LKA erfolgen.

4.2.) Strukturelle Überlegungen für die örtliche Ebene
Möglichkeiten zur Stärkung der örtlichen Ebene liegen zum einen in einer deutlichen
Verbesserung der Führungsstruktur dort.
Hier stellt sich die Frage, ob die unterschiedlichen Kriminalermittlungsdienste der
örtlichen Polizeikommissariate nicht auf einer übergeordneten Ebene unter eine
einheitliche und kriminalpolizeilich geprägte Führung gestellt werden sollten. Gerade
für die Zusammenführung von Informationen und Strategie kann es notwendig sein,
dass eine übergeordnete Ebene Fachaufsicht und Koordination wahrnimmt, um eine
bessere Orientierung und Identifikation der Kolleginnen und Kollegen in ihrem
örtlichen Zuständigkeitsbereich und damit eine höhere Motivation und
Arbeitszufriedenheit zu gewährleisten.
Der bestehenden Diskrepanz, die KED vor Ort an den Polizeikommissariaten zu
belassen, eine personelle Aufstockung der kleinen Dienststellen aus
haushaltspolitischen Vorgaben und räumlichen Einschränkungen jedoch nicht
möglich ist, könnte dadurch begegnet werden, die KED nach kriminalgeographischen
Überlegungen jeweils zu dritt oder viert unter ca. 6-8 Einheiten zusammen zu fassen,
wobei die einzelnen KED jeweils sachgebietsspezifisch ausgerichtet werden.
Durch eine solche Anbindung könnte eine Möglichkeit der Zusammenführung von
Serien bewirkt werden, der Einsatz von Personal würde sich flexibler gestalten
können und umfangreichere Verfahren in diesem Bereich bewältigt werden.
Darüber hinaus könnte die Situation auf der mittleren Führungsebene der KED
verbessert werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei erhalten über die
Funktionen WH/V oder DGL/V die Möglichkeit, an Führungsfunktionen herangeführt
zu werden. Eine vergleichbare Qualifikationsmöglichkeit besteht für die
Kriminalbeamten nicht. Hier könnten Perspektiven eröffnet werden, weitere
Motivationen geschaffen werden mit Einführung einer Funktion SGL/V, insbesondere
bei größeren Sachgebieten.
Zum anderen kann die Fläche durch Übernahme einzelner Auftragszuständigkeiten
oder den Intensivtäterbereich gestärkt werden.

4.3) Auswirkungen für das LKA
Eine Stärkung des LKA ergibt sich aus der möglichen Übernahme verschiedener
Aufgaben aus der ZD, der Zusammenführung von Aufgabenbereichen mit gleicher
deliktischer Ausrichtung sowie aus der dargelegten Analyse im eigenen Bereich.

5.) Veränderungsvorschläge im Detail:
Deliktsfelder, die an den Kriminalermittlungsdiensten vorrangig bearbeitet werden,
haben einen engen Bezug zum sozialen Nahraum der Bürger. Eine Zuständigkeit,
die an Örtlichkeiten geknüpft ist, macht hier somit durchaus generell Sinn. Es steht
aber z.B. zu überprüfen, ob einzelne Aufgabenbereiche in der bisherigen
Handhabung so weitergeführt werden sollten. Daneben gibt es jedoch auch
Verbesserungsmöglichkeiten in den alltäglichen Arbeitsabläufen.
  • Internetkriminalität/IT
Es könnte z.B. angedacht werden, die bislang im Sachgebiet Allgemeines
bearbeitete Internetkriminalität besser auf einer überörtlichen Ebene zentral
zusammenzufassen. Der örtliche Bezug ist hier meist nicht maßgebend. Bedingt
durch immer weiter führende technische Neuerungen und damit auch neue
Möglichkeiten, diese zu kriminellen Machenschaften zu nutzen, ist für eine
erfolgreiche Aufklärung eine ständig durch Weiterbildung qualifizierte
Sachbearbeitung notwendig.
Ebenso bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Fachleuten, die zentral die
Auswertungssysteme von Computerdaten bedienen. Eine Zentralisierung wäre in
diesem Bereich durchaus sinnvoll.
  • Jugend- und Beziehungsgewalt
Das Sachgebiet Jugend- und Beziehungsgewalt stellt mit seinen unterschiedlichen
Maßnahmen, die zu treffen sind, den vielfältigen Meldewegen und Formularvorlagen
einen arbeitsintensiver Ermittlungsbereich dar. Hier wird die Kriminalpolizei häufig
präventiv und im sozialen Bereich tätig. Ein Herunterfahren dieser Maßnahmen
würde sicherlich zu einer Arbeitserleichterung führen. Da hier jedoch hohe
Rechtsgüter wie Leib oder Leben betroffen sind und der politische Auftrag,
Jugendliche wieder auf den richtigen Weg zu bringen, auch ein erhöhtes öffentliches
Interesse berührt, muss dieser Bereich mit ausreichend guten Kapazitäten
ausgestattet sein. Einsparungen sollten hier nicht geplant werden. Jedoch könnte
angeregt werden, Zuständigkeiten in diesem Bereich klarer abzugrenzen, einheitliche
Lebenssachverhalte durchgehend in einer Hand bearbeiten zu lassen. (Bsp.
Sexualdelikte in Beziehungsgewaltsachverhalten) Dies wäre auch ein Faktor für
Bürgernähe, da der Bürger sich nicht an ständig wechselnde Sachbearbeiter wenden
müsste. Problematisch stellt sich in diesem Bereich dar, dass er sich einerseits durch
eine hohe persönliche Verantwortung in der Sachbearbeitung und andererseits durch
geringe Messbarkeit des Arbeitserfolges auszeichnet.
  • Onlineanzeigen
Weiterhin ist auch der Bereich „Onlineanzeigen“ zu überprüfen. Dieses als
Serviceleistung für den Bürger eingeführte Verfahren wird von diesem häufig nicht
als ein solches wahrgenommen. Faktisch stellt jede Onlineanzeige eine anonyme
Anzeige dar, die Daten des Anzeigenden müssen jeweils erst durch eine
Vernehmung verifiziert werden. Dies stößt häufig auf Unverständnis seitens des
Bürgers. Hinzu kommt, dass die Anzeigenerstattung per Internet oftmals qualitativ
verständlicherweise nicht den Standards der Anzeigenaufnahme bei der Polizei
entspricht und somit nicht selten vom Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin
nachgebessert werden muss. Dies stellt eine Doppelarbeit auf beiden Seiten dar.
Aus den genannten Gründen sollte man somit überlegen, dieses Verfahren
aufzugeben oder zumindest dessen Abläufe zu optimieren.
  • Zusammenarbeit mit der StA
Nicht zuletzt bedarf es einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Polizei und
Staatsanwaltschaft. Durch klare Absprachen über Richtung und Umfang von
Ermittlungstätigkeiten könnten hier Ressourcen sinnvoller eingesetzt werden. Es
müssen gemeinsame Standards, die sich an der zu erwartenden Strafandrohung
bemessen, erarbeitet werden. Sinnvoll erscheint es weiterhin, die Zuständigkeiten
der StA an die KED zu binden.
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der Auftrag zu Neustrukturierung enthält ausdrücklich auch die Prüfung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade auf der Ebene der KED sind viele
Teilzeitbeschäftigte zu finden. Die sogenannte alternierende Telearbeit bietet die
Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen die Einrichtung eines „Home Offices“
zu betreiben. Dies würde für die Kolleginnen und Kollegen, ggf. auch für
Vollzeitkräfte, eine Möglichkeit darstellen, Familie mit dem Beruf besser in Einklang
bringen zu können. Für Teilzeitkräfte bestünde hier überdies auch die Möglichkeit,
ihre Wochenarbeitszeit herauf zu setzen, weil es ihnen eher möglich ist, abends
Zuhause zu arbeiten, als tagsüber Kinderbetreuung zu organisieren. Dies hätte somit
den Vorteil, dass Stunden akquiriert würden, die Arbeit insgesamt auf breitere
Schultern verteilt werden könnte.

6) Schlusswort:
Der Vorstand des Landesfachbereiches Kriminalpolizei der GdP möchte bei all
diesen Überlegungen betonen, dass für uns als Grundlagen aller Überlegungen für
eine Neuorganisation zum einen von Bedeutung ist, dass die Kriminalpolizei das
Lagebild über die Orts- und Milieubegebenheiten nicht aus den Augen verliert.
Gerade bei der Kriminalität im örtlichen Bereich kann dies hilfreich für den Erfolg der
Ermittlungsarbeit sein. Wir sprechen uns damit für eine gute und enge
Zusammenarbeit zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aus.
Auf der anderen Seite muss die örtlich agierende Kriminalpolizei arbeitsfähig
gestaltet werden. Durch die Schaffung von leistungsfähigen Organisationseinheiten
unter einer einheitlichen Führung kann die Möglichkeit geschaffen werden, diese in
die Lage zu versetzen, Ermittlungsarbeit über die Abarbeitung von
Massenkriminalität hinaus auch auf umfangreichere Verfahren hin auszudehnen und
zu koordinieren. Dies kann für diesen Arbeitsbereich nur förderlich sein.
Weiterhin erscheint es uns unter der im Auftrag gesetzten Maßgabe der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig, bei allen Überlegungen zur
Umorganisation auf die Bedingung der Sozialverträglichkeit der neuen
Strukturmodelle für die Kolleginnen und Kollegen hinzuweisen. Dies ist insbesondere
bei Überlegungen zur Einrichtung von neuen Rufbereitschaften und/oder
Schiebediensten zu bedenken.
Der Vorstand des Landesfachbereiches Kriminalpolizei der GdP stellt die
vorangegangen Überlegungen der Projektgruppe ProMod als Diskussionsgrundlage
zur Verfügung und bietet ihre Zusammenarbeit und Unterstützung in diesem Prozess
an.

Der Vorstand des Landesfachbereiches Kriminalpolizei (GdP)
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