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Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten sollen bei der Polizei bleiben

Hamburg.

Der GdP liegen zuverlässige Informationen vor, dass die verkehrsbehördlichen Angelegenheiten, weiter von der Polizei an den einzelen Polizeikommissariaten bearbeitet werden sollen. Geplant war, diesen Fachbereich der Polizei im Zuge der anstehenden Bezirksreform zu verändern und den Bezirksämtern zuzuordnen.

Offensichtlich hat sich die Auffassung der GdP durchgesetzt und die zahlreichen Gespräche mit politisch Verantwortlichen Wirkung gezeigt. Polizisten haben in diesen Bereichen ein enormes Fachwissen, dass nicht so einfach zu übertragen ist. Beschäftigte der Bezirksämter hätten erst geschult werden müssen. Die Umorganisation wäre mit Sicherheit mit nicht unerheblichen finanziellem Aufwand verbunden gewesen.

Keine Behörde hat auf diesem Gebiet soviel Fachkompetenz erworben wie die Polizei.


Polizisten haben sehr gute verkehrsbehördliche Kenntnisse, die für die Beurteilung von verkehrspolizeilichen Maßnahmen unabdingbar sind.




Außerdem hat sich das bisherige Konzept bewährt. Durch eine Verlagerung wäre auch keine Verbesserung der Arbeit bzw. der Dienstleistungen eintreten. Heute finden diese wichtigen polizeilichen Tätigkeiten an 31 Polizeikommissariaten statt. Wir haben aber nur 7 Bezirksämter. Die Folge wäre gewesen, dass die gute Bürgernähe verloren gegangen wäre.

Wir freuen uns über die wichtige politische Vorentscheidung.


Jürgen Lamp Geschäftsführer

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