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Unterschriften übergeben und Erfolg erzielt!

Urlaubsregelung bleibt im Kern erhalten!

Hamburg.

Auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei wurde erreicht, dass die Urlaubsregelung im Kern erhalten bleibt. Es wird in der Abrechnung nicht der Tagesdienst zugrunde gelegt. Es bleibt bei der Abrechnung bei den 167, 4 Stunden. Jeder Urlaubanspruch wird weiterhin individuell errechnet.

Uta Behrend, Mitglied im Vorstand des Landesfachbereichs Verwaltung übergab dem neuen Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch in den Räumen der GdP eine Vielzahl von Unterschriften der Beschäftigten der ZD 54, in denen er gebeten wurde, die Einführung der neuen Urlaubsregelung zu überprüfen.

Der Polizeipräsident hat Wort gehalten und einen monatelangen Schwebezustand im Sinne der Kolleginnen und Kollegen beendet.

Der Landesfachbereich Verwaltung
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