Zum Inhalt wechseln

LFB Kripo und die Pausenregelung

Überprüfung der Pausenregelung in der Kripo gefordert!

Viele Kolleginnen und Kollegen leisten Tages- oder Schiebedienste in den kriminalpolizeilichen Dienststellen. Diese Dienste beinhalten die Pflicht, sich ständig in Dienstbereitschaft zu halten. Regelmäßig werden jedoch durch SP-Expert die Mittagspausen während dieser Dienste von der Dienstzeit abgezogen!

Der Fachbereich Kriminalpolizei sieht hier eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung zur bestehenden Regelung zum Wechselschichtdienst, bei dem aufgrund der ständigen Dienstbereitschaft keine Pausen im arbeitsrechtlichen Sinn stattfinden und Arbeitsunterbrechungen für persönliche Belange (Einnahme von Getränken und Mahlzeiten, kurze Entspannung) als Arbeitszeit bewertet werden.
Von Seiten des Gesetzgebers bestehen mehrere arbeitsrechtliche Anforderungen an Pausen. Unstreitig ist, dass man in Ruhepausen nicht arbeiten muss. Besteht jedoch eine Verpflichtung, sich für eingehende ad hoc-Lagen bereit zu halten, handelt es sich nach der Gesetzeslage nicht um eine Ruhepause! Der Gesetzestext verlangt eine Unterbrechung der Arbeitszeit!

Nur Ruhepausen im Sinne des ArbZG dürfen von der Dienstzeit abgezogen werden!

Die Vorsitzende des Fachbereiches Kriminalpolizei, Gunhild Weidemann, dazu: „Die GdP fordert eine Überprüfung und Änderung dieser Pausenregelung für die Tages- und Schiebedienste in Bezug auf eine analoge Regelung zum Wechselschichtdienst! Wenn man die Stunden, die hier aus unserer Sicht unrechtmäßig abgezogen werden, für den Einzelnen hochrechnet, entstehen Ansprüche auf ca. 2-3 freie Tage pro Jahr für jeden! Weiterhin muss in diesem Zusammenhang auch die Dienstzeitregelung der Zivilfahnder überprüft und geändert werden!“

Wir bleiben am Ball! Gespräche mit der Amtsleitung zu diesem Thema sind vorbereitet.

Euer Landesfachbereich Kriminalpolizei
This link is for the Robots and should not be seen.