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Recht am eigenen Bild!

Polizisten sind kein Freiwild, auch nicht im Internet!

Erneut wurden Polizeibeamte gegen ihren Willen gefilmt und das Video wurde auf YouTube und Instagram veröffentlicht. Das Video zeigte u.a. ein Mitglied der GdP -Hamburg bei seiner normalen Dienstausübung.

Im Zuge einer Personenkontrolle kam es zu einem Wortwechsel zwischen den Einsatzkräften und den kontrollierten Personen, welche aus der sog. „Gangsta-Rapper-Szene“ stammten. Hierbei entstand ein Handy-Video. Dieses Handy-Video wurde umgehend auf einem Instagram-Account für jedermann abrufbar eingestellt und wurde hunderttausendfach angesehen und teilweise mit beleidigenden Kommentaren versehen. Die Veröffentlichung verletzte das Recht am eigenen Bild und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Festzustellen ist, dass es nicht um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelte. Das Video zeigte den Kollegen bei seiner normalen Berufsausübung.

Kein Polizeibeamter muss es hinnehmen, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung gegenüber einem Millionen-Publikum verbreitet wird und es auch noch zu beleidigenden Kommentaren kommt.

Aufgrund unseres Rechtsschutzes konnte umgehend ein renommierter Medienrechtsanwalt beauftragt werden, der die Löschung des Videos erreichte. Die entsprechende einstweilige Verfügung wurde von der Gegenseite akzeptiert.
Wir werden weiterhin unmittelbar und schnell für die Rechte unserer Mitglieder kämpfen und keinen Konflikt scheuen. Der Rechtsschutz bei der GdP ist und bleibt ein Teil der Eigensicherung.
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