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Dienststelle gesteht Fehlverhalten ein - GdP erreicht schriftliche Klarstellung i.S. Warnstreik

Hamburg.

Die Gewerkschaft der Polizei hat im Februar und April 2005 zweimal gemeinsam mit Ver.di zu Warnstreiks aufgerufen, um den tarifpolitischen Forderungen im Rahmen der Diskussionen um bundesweite Tarifverträge und Beibehaltung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) Nachdruck zu verleihen. Trotz klarer rechtlicher Vorgaben und rechtzeitiger Gespräche, die mit dem verantwortlichen Personalamt und dem Polizeipräsidenten geführt wurden, kam es zu rechtlich unterschiedlichen Auffassungen über Teilnahme zu möglichen Streiks bzw. Warnstreiks.

Das Personalamt als oberste Dienstbehörde hat mit den Gewerkschaften Verhandlungen über sog. „Notdienstvereinbarungen“ zu führen. Dies ist bisher nicht geschehen.
Stattdessen wurden zum 12.04., der Tag des letzten Warnstreiks, zu dem von der GdP vor dem Landesbetrieb Verkehr aufgerufen wurde, Mitarbeiter des PK 17 rechtswidrig an der Teilnahme gehindert.



Trotz der Behinderungen durch die Polizei sind die Warnstreiks durchgeführt worden.

Ihnen wurden vom Dienststelleleiter unterschriebene sog. „Notdienstbestellungen“ ausgehändigt und mitgeteilt, dass sie Dienst zu verrichten hätten. Auch Form und Inhalt der Anordnungen genügten nicht den rechtlichen Anforderungen.
Die GdP hat gegen dieses Verhalten umgehend bei PL protestiert, es kam anschließend zu Gesprächen zwischen den Polizeigewerkschaften und LPVL. Hier wurde – für uns völlig überraschend – die Existenz dieser Schreiben verneint – obwohl uns diese schriftlich vorlagen!!! Mit deutlichem Drängen des Landesvorsitzenden der GdP wurde erneut bei PL widersprochen und von dort umgehendes Handeln zugesagt.



Am heutigen 03.05. kam es daraufhin zu einem weiteren Gespräch zwischen dem LaVoSi André Bunkowsky; ZDL, Herr Lehmann und LPVL, Herr Koppehel. In diesem gestand die Dienststelle nun das fehlerhafte Handeln ein, die Verpflichtung von VO-Kräften war nicht rechtmäßig! Darüber hinaus gab es offensichtlich Kommunikations- und Verständnisprobleme. ZDL sagte dem Landesvorsitzenden die umgehende Fertigung eines Schreibens an alle Polizeikommissariate zu, in denen der Fehler eingeräumt und die Rechtsauffassung klargestellt werden soll!

Bezüglich der Bestellung von Objektschutzkräften existiert zwischen Dienststelle und GdP weiterhin eine unterschiedliche Rechtsauffassung. Diese wurde unserer Einschätzung nach durch eine Fehlinformation des Personalamtes verursacht. Zwecks Klärung dieses rechtswidrigen Handelns wird die GdP den Rechtsweg beschreiten. Wir kämpfen für die Rechte unserer Kolleginnen und Kollegen!

Der Landesvorstand - Hamburg, 03.05.05
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