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Urlaubsplanung für 2014 bei der DE 14

Uns wurde von vielen Kolleginnen und Kollegen der DE 14 berichtet, dass seitens der Dienststelle angeregt wird, im Rahmen der Urlaubsplanung für 2014 zusätzlich zu dem Erholungsurlaub sogenannte „UFS“ (Urlaubs-Freischichten) mit einzuplanen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass man dann aufs Jahr gesehen auf 6 Wochen Erholungsurlaub kommt.

In dieser Angelegenheit weisen wir alle Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich darauf hin, dass „UFS“ ein selbstgewählter und frei erfundener Begriff der Dienststelle ist, den es bisher nicht gab!

Die GdP Hamburg empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, bei der Urlaubsplanung nur die Euch vom Arbeitgeber mitgeilten Urlaubstage zu verplanen. Es ist aus unserer Sicht nicht ratsam, im Rahmen der Urlaubsplanung „UFS“ vor, im oder nach dem Urlaub zu verplanen, um dadurch eine Verlängerung des Urlaubzeitraumes zu erreichen.

Es ist eine unverantwortliche Vorgehensweise vom Arbeitgeber, erst den Urlaubsanspruch mit absurden Berechnungen zu kürzen und dann den Kolleginnen und Kollegen nahezulegen, mit „UFS“ zu planen, um einen Gesamtjahresurlaub von 6 Wochen zu erreichen.

An dieser Stelle möchten wir alle ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir in der Urlaubsangelegenheit bei Tarifbeschäftigten im Schicht- und Wechselschichtdienst weiterhin den Klageweg beschreiten wollen. Wir haben beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt und leiten die weiteren Maßnahmen ein.

Landesfachbereich Verwaltung


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