Infoveranstaltung zum LVM
GdP klärt weiter auf!
Lediglich zehn der anstehenden Beförderungen im Rahmen des Laufbahnverlaufsmodells zum Polizei-/Kriminaloberkommissar dürfen durch die eingereichten Anträge beim Verwaltungsgericht vorerst nicht vergeben werden. Dies aller Voraussicht nach auch nur bis Mitte März, so dass die geplanten Ernennungen rechtzeitig rückwirkend zum 01.01.2008 erfolgen könnten.
Nach unseren Erkenntnissen wird das Verwaltungsgericht Hamburg (Kammer 20) bis Mitte März entscheiden, ob die Antragsteller bei der Beförderung mitberücksichtigt werden müssen.
Es klagen nicht „Kollegen gegen Kollegen“. Antragsgegnerin ist die Polizei, die sich frühzeitig mit tiefgreifenden Bedenken hätte auseinandersetzen müssen und die Verantwortung dafür trägt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Beförderungen eingehalten werden.
Das Heft des Handelns liegt in der Hand der Polizei!
GdP: Wir liefern die Fakten!
Der Landesbezirksvorstand 27.02.2008 Hamburg