Klassifizierung von Dienstunfällen
Anerkennung der Bad Pyrmonter Kriterien festschreiben!
GdP begrüßt Initiative des Innensenators in Hamburg:
Der Landesvorsitzende der GdP Hamburg Gerhard Kirsch, der sich zusammen mit vielen Betroffenen bereits seit über einem Jahr mit diesem Thema auseinandersetzt, sieht ein wichtiges Ziel erreicht: „Dem Problem des Nachweises der Kausalität wird damit begegnet und eine Regelung getroffen, die auf Bundesebene bei Einsatzunfällen der Bundeswehr bereits in Kraft ist. Damit wird die Beweisführung für unsere Kolleginnen und Kollegen endlich erleichtert“
Die neue Regelung als Ergänzung zu § 34 HmbBeamtVG soll das erhöhte Risiko bei dienstlichen Einsätzen konkretisieren, bei dem Waffen eingesetzt wurden. Dabei soll auch der Einsatzbegriff weit zu verstehen sein und sich ausdrücklich nicht nur auf die Polizei, sondern auch auf Tätigkeiten der Feuerwehr und des BOD beziehen. Ausdrücklich soll die Anwendung wissenschaftlich anerkannter Klassifizierungen ermöglicht werden.
„Endlich wird auch für die Sachverständigen des PÄD verbindlich geregelt, dass im Rahmen der Gutachten Klassifizierungen wie die anerkannten Bad Pyrmonter Kriterien bei der Begutachtung von PTBS herangezogen werden müssen,“ stellt Gerhard Kirsch fest. „Wir erwarten, dass auch bei bereits zurückliegenden Begutachtungen diese Maßstäbe angelegt und im Sinne der Betroffenen zügig entschieden werden.“
Der Landesvorstand
Die neue Regelung als Ergänzung zu § 34 HmbBeamtVG soll das erhöhte Risiko bei dienstlichen Einsätzen konkretisieren, bei dem Waffen eingesetzt wurden. Dabei soll auch der Einsatzbegriff weit zu verstehen sein und sich ausdrücklich nicht nur auf die Polizei, sondern auch auf Tätigkeiten der Feuerwehr und des BOD beziehen. Ausdrücklich soll die Anwendung wissenschaftlich anerkannter Klassifizierungen ermöglicht werden.
„Endlich wird auch für die Sachverständigen des PÄD verbindlich geregelt, dass im Rahmen der Gutachten Klassifizierungen wie die anerkannten Bad Pyrmonter Kriterien bei der Begutachtung von PTBS herangezogen werden müssen,“ stellt Gerhard Kirsch fest. „Wir erwarten, dass auch bei bereits zurückliegenden Begutachtungen diese Maßstäbe angelegt und im Sinne der Betroffenen zügig entschieden werden.“
Der Landesvorstand