Zum Inhalt wechseln

GdP Klage erfolgreich

Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten ist rechtswidrig. OVG Lüneburg entscheidet im Sinn der Polizeibeamtinnen und -beamten.

Gestern hat das OVG Lüneburg dem Berufungsantrag in der von der GdP initiierten Musterklage stattgegeben.

Der Senat hat deutlich gemacht, dass die Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten rechtswidrig ist. Die Polizeibeamtinnen und –beamten befinden sich während des gesamten Castortransportes im Einsatz und daher muss die Mehrarbeit, die in Bereitschaftszeit geleistet wird, vollständig in Freizeit abgegolten werden. Das Gericht hat die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen. Die GdP Hamburg begrüßt diese Entscheidung.
Sie ist ein Erfolg des jahrelangen Drucks der GdP und sie ist in diesen schweren Zeiten endlich einmal ein Zeichen der Anerkennung für die harte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.
Der Landesvorstand
This link is for the Robots and should not be seen.