GdP Klage erfolgreich
Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten ist rechtswidrig. OVG Lüneburg entscheidet im Sinn der Polizeibeamtinnen und -beamten.
Der Senat hat deutlich gemacht, dass die Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten rechtswidrig ist. Die Polizeibeamtinnen und –beamten befinden sich während des gesamten Castortransportes im Einsatz und daher muss die Mehrarbeit, die in Bereitschaftszeit geleistet wird, vollständig in Freizeit abgegolten werden. Das Gericht hat die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen. Die GdP Hamburg begrüßt diese Entscheidung.
Sie ist ein Erfolg des jahrelangen Drucks der GdP und sie ist in diesen schweren Zeiten endlich einmal ein Zeichen der Anerkennung für die harte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.
Der Landesvorstand
Sie ist ein Erfolg des jahrelangen Drucks der GdP und sie ist in diesen schweren Zeiten endlich einmal ein Zeichen der Anerkennung für die harte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.
Der Landesvorstand