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Positionspapier der GdP

 GdP lehnt Dezentralisierung des ED ab!

Die Landesfachbereiche (LFB) Kriminalpolizei, Verwaltung und Schutzpolizei der GdP haben eine gemeinsame gewerkschaftliche Position zur Frage der Dezentralisierung des Erkennungsdienstes (ED) erarbeitet. Wie bereits mehrfach publiziert, lehnt die GdP die Dezentralisierung des ED ab. Nachstehend werden wir die Gründe unserer Ablehnung aus den Blickwinkeln der jeweiligen Landesfachbereiche darlegen.

I. LFB Kriminalpolizei (Kriminalpolizeiliche Aspekte)

1. Qualität der ED-Behandlung
Die Mitarbeiter des heutigen LKA 13 führen täglich ED-Behandlungen durch und können daher als „spezialisiert“ bezeichnet werden. Diese Spezialisierung zahlt sich insbesondere bei schwierigen Fällen aus; seien dies technische Schwierigkeiten oder Probleme, die in der Person des Beschuldigten liegen. Die Kolleginnen und Kollegen im ED haben schon eine Vielzahl dieser Schwierigkeiten bewältigt und verfügen über einen reichen Fundus an
Problemlösungsoptionen. Neue Mitarbeiter können sorgfältig im Praxisbetrieb von den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet und so fundiert vorbereitet werden. Der zukünftige, angelernte ED-Durchführende vom Kriminaldauerdienst (KDD) kann nicht auf diese Erfahrungen zurückgreifen. Er wird - nach erfolgter Einweisung - allein für die EDBehandlung verantwortlich sein. Er kann vor Ort nicht von dem Wissen anderer profitieren.
Der KDD-Mitarbeiter wird bei einer Vielzahl von Situationen eingesetzt, die ED-Behandlung ist nur eine von vielen Tätigkeiten. Schon von daher wird der für ED eingesetzte KDD-Kollege nie die Sicherheit erlangen können wie sie heute der Mitarbeiter des LKA 13 auf diesem Gebiet hat. Dies dürfte unweigerlich zu Qualitätsverlusten bei der ED-Behandlung führen.
Die Annahme, dass die KDD-Kollegen im Laufe der Zeit ebenfalls Routine bei der EDBehandlung entwickeln, trifft nicht zu, da die Arbeit im Dauerdienst auf einen begrenzten Zeitraum angelegt ist und viele Kollegen nur die Mindestverweilzeit von einem Jahr dort tätig sind.


2. Auslastung der KDD-Sachbearbeiter
Der Dauerdienst nimmt außerhalb der normalen Dienstzeit eine Vielzahl von Einsätzen wahr. Es scheint fraglich, ob die Aufstockung des KDD um 6 Mitarbeiter (verteilt auf vier Schichten) ausreicht, um eine zusätzliche und insbesondere zeitnahe Einsatzwahrnehmung zur ED-Behandlung zu gewährleisten. Reicht dann die Anzahl der Mitarbeiter im KDD pro Schicht, um alle Einsätze abzuarbeiten? Statistisch gesehen vielleicht, aber wird sich das
Leben an die Statistik halten? Praktisch gesehen, nein! Welche Einsätze werden zugunsten der anstehenden ED-Behandlung zurückgestellt oder gar nicht wahrgenommen? Welche weiteren zusätzlichen Aufgaben kommen durch ProMod auf den Dauerdienst zu (z.B. Unterstützung Mordkommission, etc.)? Ist das alles leistbar ohne Qualitätseinbußen?
Das Argument, der Sachbearbeiter des KDD ist ja ohnehin für die Sachbearbeitung vor Ort, dürfte nur bei einer kleinen Zahl von Fällen zum Tragen kommen.
Bei „ED entlassen“ wäre sonst nämlich kein KDD-Sachbearbeiter unterwegs! Und bei vielen Fällen wird der Vorgang und damit die vor Ort zu treffenden Maßnahmen wie z.B. die zu vernehmenden Zeugen oder die in Augenschein zu nehmenden Asservate etc. nicht am „ED-Standort-PK“ anfallen. Der KDD-Kollege müsste eine zusätzliche Fahrt machen und wäre deutlich länger in einem Fall gebunden, weil er noch zur ED-Behandlung fahren müsste.
Faktisch wird der KDD weniger für andere Einsätze zur Verfügung stehen als bisher.


II. LFB Verwaltung (Soziale Aspekte)

1. Gehaltskürzungen
Die geplante Dezentralisierung des Erkennungsdienstes soll dazu führen, dass ca. 40 Stellen „wegfallen“ oder „eingespart“ werden. Es sei die Frage erlaubt, wo und was hier tatsächlich „gespart“ wird.
Es dürfte sich hier zunächst um eine beabsichtigte Stellenverlagerung handeln - gespart wird in einem solchen Fall nur am Einkommen der Betroffenen. Es handelt es sich hier um eine technokratische Mogelpackung, die auf dem Rücken der Beschäftigten geschnürt wird.
Seitens der Dienststelle gibt es keine konkreten Planungen über einen sozial verträglichen Umgang mit den potenziell betroffenen Kolleginnen und Kollegen - allein dieser Umstand wie auch die mangelnde Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen ist vor dem Hintergrund einer angeblich neuen Führungskultur unerträglich.


2. Freisetzen von Personal (LKA 13 und 14) für andere Aufgaben
Die Dienststelle geht davon aus, dass sie Personal aus den LKA 13 und 14 in andere Aufgabenbereiche innerhalb und außerhalb der Polizei verlagern kann.
Die beabsichtigten Maßnahmen betreffen beim LKA 14 - neben den Beamten - 30 tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, von denen ganze 6 im LKA (ED-Neu) weiter verwendet werden sollen. Die Aufgaben des Gefangenentransportes sollen zukünftig 12 Mitarbeiter bewältigen (6 Beamte / 6 Beschäftigte) - damit ist aber eine Aufgabenwahrnehmung und weitere Belastung DE 1/ DE 3 verbunden.
Es ist aus unserer Sicht vollkommen klar, dass das Gros der „freigesetzten“ beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in anderen Behörden untergebracht werden soll. Das wiederum würde teure Umschulungsmaßnahmen nach sich ziehen - wo hier ein Einspareffekt liegen soll, dürfte das Geheimnis der Dienststelle bleiben.
Ein weiteres Problem ist in der derzeitigen Altersstruktur begründet. Viele der Kolleginnen und Kollegen sind 50 Jahre und älter. Falls also mit dem Gedanken gespielt wird, eine Entlassung mit Sozialplan oder einen Auflösungsvertrag mit Entschädigung für einige Kolleginnen und Kollegen vorzusehen, dann ist das für diese der Weg in die Altersarmut - dem erteilen wir eine klare Absage.


III. LFB Schutzpolizei (Schutzpolizeiliche Aspekte)

1. Stärkung der Fläche?
Ein entscheidendes Argument für die Einsetzung von ProMod war die Stärkung der örtlichen Ebene.
Gerade dieses Ziel wird aus Sicht des FB Sch auch mit der „Dezentralisierung ED“ nicht erreicht. Gerade in den Randgebieten der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Umsetzung des neuen Konzeptes zu erheblichen Präsenzverlusten führen.
Im ersten Angriff ist nicht immer sofort klar ist, ob Anschlussmaßnahmen notwendig werden.Nach dem neuen Konzept soll die FuStw-Besatzung vor Ort telefonischen Kontakt zum Kriminaldauerdienst aufnehmen und eine Entscheidung herbeiführen, ob eine EDMaßnahme notwendig ist oder nicht.
Oftmals befinden sich angetroffene Personen aber zunächst im Verdächtigenstatus oder werden zunächst zur Identitätsfeststellung an das PK verbracht. Häufig kann erst im Rahmen weiterer Sofortmaßnahmen der Beschuldigtenstatus begründet werden.
Dem Praktiker ist ebenfalls bewusst, dass es in einsatzbelasteten Zeiten einige Zeit dauern kann, bis überhaupt telefonischer Kontakt zum KDD besteht.
Dies wird dazu führen, dass die Personen zunächst oftmals zum zuständigen PK verbracht werden müssen, dort erfasst und verwahrt werden, um dann in der Folge an den EDStandort gebracht zu werden, wo eine erneute Erfassung und Verwahrung durchgeführt werden muss.
Eine zeitliche Ersparnis ist hier für den FB Schutzpolizei nicht erkennbar und führt lediglich zu einer Aufgabenverlagerung, weg vom GTK, hin zur FuStw-Besatzung des täglichen Dienstes.
Vor dem Hintergrund der jetzt schon fehlenden Beamten in der Grundlast, führt das zu einer zusätzlichen Belastung des Primärvollzuges und zu einer erheblichen
Schwächung der Präsenz in den Stadtteilen. Es ist faktisch eine weitere Schwächung der örtlichen Ebene.
Weiter ist fraglich, wie mit Personen umgegangen werden soll, die zuvor Widerstand geleistet haben. Viele Täter richten sich nicht nach dem vorgeschlagenen „Idealkonzept“ von ProMod. Wenn mehr als ein Täter angetroffen wird, ist dieses Konzept nach unserem Dafürhalten vollkommen am Ende.
Auch wenn die sieben „ED-PK“ mit 6,5 Beamten „verstärkt“ werden sollen, so wird diese Verstärkung durch den ohnehin schon defizitären Grundlastbedarf „neutralisiert“ oder besser gesagt „aufgesaugt“.


2. Weitere Belastung der DE 3
In der neuen Verfügung wird beschrieben, dass DE 1 zukünftig zwei Besatzungen GET vorhalten muss, die von DE 3 gestellt werden sollen. Neben den bereits laufenden Unterstützungsmaßnahmen für den Objektschutz (DE 14) wird der Auftrag zur Besetzung der GTK den Einsatz von Beamten der DE 3 erforderlich machen, die dann auch nicht mehr für die Besetzung der LRA und LRC zur Verfügung stehen.
Auch das ist faktisch eine Schwächung des Primärvollzuges, da die Kolleginnen und Kollegen in den Grundlasten der PK auf die Unterstützung der FuStw der DE 3 verstärkt angewiesen sind.


3. Kosten
Die ED-Behandlung soll nach den Vorstellungen der Dienststelle zukünftig an acht Standorten durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um den KDD (PP), PK 11, PK 14, PK 25, PK 37, PK 42, PK 43 und PK 46.
Die Einrichtung eines ED-Raumes an den PK soll jeweils mindestens 25.000 Euro
betragen. Realistisch betrachtet bleibt es ja nicht bei dieser einmaligen Investition. Die Folgekosten für Wartung und Erneuerung fallen zukünftig anstatt an einem Standort wie bisher an sieben weiteren an. Also spart die Polizei Personalkosten, um mehr für Investitionskosten und Betriebsmittel auszugeben? Abgesehen davon, dürfte die Einrichtung eines solchen Raumes am PK 43 aufgrund der dortigen katastrophalen Raumsituation auf sich warten lassen.
Diese „Standortlösung“ wird für die FuStw-Besatzungen, die nicht einem ED-PK angehören, zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Ein weiterer erheblicherKostenfaktor ist der Ausbildungsstand der Kollegen in der DE 3 in Sachen Führerscheinwesen. Für die Nutzung der GET-Fahrzeuge des LKA 13 ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C1 notwendig.
Nur die wenigsten jungen Beamtinnen und Beamten in der DE 3 verfügen über eine solche Fahrerlaubnis. Zum Führen der GET-Fahrzeuge der DE 3 benötigt man immerhin die Klasse D1 (Personenbeförderungsschein).
Hier müsste nach dem neuen Konzept eine regelmäßige Führerscheinbeschulung Einzug in die DE 3 halten. Da die DE 3 eine Erstverwendungsdienststelle ist, die über zwei Personalwechseltermine
im Jahr verfügt, müssten erhebliche Lehrgangsanstrengungen unternommen werden, um immer genügend ausgebildete Beamte zur Verfügung zu haben. Während der Fahrschulzeiten stünden diese Beamte den Einsatzhundertschaften nicht zur Verfügung. Die Kosten hierfür und die
aufzuwendende Personalstunden dürften erheblich sein. Was ein Rechnungshof hierzu wohl sagen würde?


4. Zu lange Verwahrzeiten?
In der Begründung der ED-Verfügung wird Bezug auf einen Bericht der Innenrevision genommen, in dem die durchschnittliche Dauer einer ED-Behandlung mit vier Stunden angegeben wird. Der Grund für die Dauer wird nicht angeführt. Liegt der Grund für die Dauer tatsächlich an organisatorischen Aspekten und ist damit der Polizei anzurechnen oder liegen die Gründe vielmehr in den Umständen der jeweiligen Sachverhalte?
Aus Sicht des FB Sch kann hier nicht mit Durchschnittswerten gearbeitet werden. Vor allem kann die Begründung für lange Zeiten nicht immer bei der Polizei gesucht werden.
In der Praxis ist es nun mal so, dass Täter häufig alkoholisiert sind und zunächst
ausnüchtern müssen, um eine ED-Behandlung durchführen zu können.
Teilweise müssen auch erst Personalien ermittelt werden, da der Täter diese nicht angibt.
Dies geht zu Lasten der Durchschnittsverwahrzeiten, lässt aber keinen Rückschluss auf organisatorische Defizite zu.


IV.Schlussbemerkung
In der Fachpresse (Kriminalistik 2013) wird über Kriminalitätsentwicklung im Rahmen des demografischen Wandels berichtet. Hamburg ist eine der wenigen Regionen, die zukünftig wachsen wird.
Eindringlich wird vor weiteren Sparmaßnahmen bei der Polizei gewarnt. Aus unserer Sicht heißt das aber noch lange nicht, dass nicht gespart werden darf. Es muss in den Bereichen gespart werden, die nicht zum Kernbereich polizeilicher Aufgabenwahrnehmung gehören.
Mit einer wachsenden Stadt muss die Fortentwicklung einer entsprechenden
Sicherheitspolitik einhergehen. Sparprogramme zu Lasten polizeilicher Präsenz bzw. Kernaufgaben werden diese Grundbedürfnisse einer wachsenden Stadt sicherlich nicht gerecht.
Die Gewerkschaft der Polizei lehnt den Entwurf der Organisationsverfügung zur
Verlagerung / Organisation des ED und Gefangenentransportes ab, weil dieser theoretische Lösungsansatz an der Lebenswirklichkeit vorbei geht.


Der Landesvorstan
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