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Landgericht Hamburg verneint Betrugsvorwurf bei Überzahlung

Hamburg.

In einem Beschluss vom 07. August 2007 hat die Große Strafkammer 31 des Landgerichts Hamburg im Fall eines Polizeibeamten, der in den Jahren von 1997 bis 2005 zu Unrecht die Wechselschichtzulage erhalten hatte, die Offensichtlichkeit der Überzahlung verneint und das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten nicht eröffnet.

Das Landgericht Hamburg hat in dem Beschluss (631 Qs 16/07) in ungewohnt scharfer Weise den Betrugsvorwurf gegen den angeschuldigten Polizeibeamten zurückgewiesen: