Forderungen der GdP – Fachbereich Verwaltung
100 AiP mehr -Endlich! Aber bitte auch an alle AiP denken!
Mehr Personal für die Ordnung in der Stadt – Aufgabengerechte Eingruppierung und Objektschutz nicht vergessen
- Gerechte Eingruppierung, mindestens jedoch EG 8 TV L.
- Besetzung der 100 Stellen zuerst durch AiP aus der LBP 9.
- Aufgabenerweiterung zur weiteren Entlastung des Vollzugs:
o z.B. Aufnahme von „A Unfällen“ ohne strafrechtliche Relevanz.
o Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten, z.B. Ruhestörungen.
o Identitätsfeststellungen, z.B. für den HVV.
Wichtigste Forderung bleibt aber:
Die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den Jahren seit 2004 dramatisch verändert. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, dass nicht vor den AiP haltmacht.
Den meisten Bürgern der Unterschied zwischen Vollzugsbeamten und AiP´s nicht bewusst, sie sehen die Aufschrift „Polizei“.
Die längst überfällige Änderung der vorl. Dienstanweisung von 2004, für AiP ist jetzt umzusetzen. Hier ist der Teil „Tragen der Dienstwaffe nur im Objektschutz“, ersatzlos zu streichen oder durch einen Hinweis auf die PDV 350 zu ersetzen.