Amtsangemessene Alimentierung
Ablehnende Bescheide des Personalamt Hamburg wurden versandt
Weiteres Vorgehen!
Für Rückfragen steht unsere Geschäftsstelle (unter 040 / 280896-0) zur Verfügung.
Den Rechtsschutzantrag sowie unsere Rechtsschutzordnung findet ihr auf unserer Internetseite.
Weiteres Vorgehen:
1. Wer bereits einen Rechtsschutzantrag gestellt hat, schickt der GdP Hamburg die Ablehnung sowie eine Kopie der Gehaltsmitteilung Dezember 2020, falls möglich dazu eine weitere aus 2011 oder 2012.
Die Unterlagen werden dann an den DGB Rechtsschutz, der die Vertretung in dieser Angelegenheit übernimmt, weitergeleitet.
2. Falls ihr ein Widerspruchsverfahren anstreben wollt, aber noch keinen Rechtsschutzantrag gestellt habt, ladet euch diesen herunter, bitte vollständig ausfüllen und mit den bereits genannten Unterlagen an die GdP Hamburg übersenden, dies geht auch per Stafette.
Da Fristen zu beachten sind, bitte zeitnah sich darum kümmern.
Den Rechtsschutzantrag sowie unsere Rechtsschutzordnung findet ihr auf unserer Internetseite.
Weiteres Vorgehen:
1. Wer bereits einen Rechtsschutzantrag gestellt hat, schickt der GdP Hamburg die Ablehnung sowie eine Kopie der Gehaltsmitteilung Dezember 2020, falls möglich dazu eine weitere aus 2011 oder 2012.
Die Unterlagen werden dann an den DGB Rechtsschutz, der die Vertretung in dieser Angelegenheit übernimmt, weitergeleitet.
2. Falls ihr ein Widerspruchsverfahren anstreben wollt, aber noch keinen Rechtsschutzantrag gestellt habt, ladet euch diesen herunter, bitte vollständig ausfüllen und mit den bereits genannten Unterlagen an die GdP Hamburg übersenden, dies geht auch per Stafette.
Da Fristen zu beachten sind, bitte zeitnah sich darum kümmern.