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Weitere Aufgaben für Angestellte im Polizeidienst

Zunehmende Aufgabenwahrnehmung durch AiP - aber bitte sicher für Alle!

GdP Hamburg fordert: Änderung der vorläufigen Dienstanweisung für AiP

Neben der verstärkten Ausbildung hat die Polizei Hamburg ein weiteres Mittel gefunden, um den Vollzug zu entlasten. Angestellte im Polizeidienst werden neben dem klassischen Objektschutz und dem Verkehrsordnungsdienst jetzt auch im Bereich der Lokalen Präsenz eingesetzt.

„Wir sind personell so schlecht aufgestellt, dass wir bei den Weihnachtsmärkten und anderen regionalen Veranstaltungen, aber grundsätzlich auch generell auf die Unterstützung der Lokalen Präsenz nicht mehr verzichten können, sagt der Landesvorsitzende der GdP Hamburg, Horst Niens. „Die Kolleginnen und Kollegen müssen unbedingt Waffen tragen, sie sind durch die gleiche Uniform wie Hamburger Polizeibeamte erkennbar. Eine Bewaffnung ist schon allein deswegen notwendig, damit sie ihre Kolleginnen, Kollegen, aber vor allem auch die Besucher in einem Notfall schützen können, betonte der Landesvorsitzende.

In Zeiten, in denen immer mehr Sicherungsmaßnahmen bei Veranstaltungen wie z.B. Weihnachtsmärkten notwendig sind, muss der Vollzug auch hier dringend entlastet werden. Die Grundlast kann diese Aufgaben nicht mehr schultern, die Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei und der anderen Organisationseinheiten werden dringend gebraucht, um die Grundlast zu gewährleisten.

Wenn die Kräfte der Lokalen Präsenz zukünftig auch auf Weihnachtsmärkten und anderen Großveranstaltungen eingesetzt werden, fordert die GdP Hamburg, das Führen der Dienstwaffe anzuordnen. Wir mögen uns nicht vorstellen, was passiert, wenn es tatsächlich zu einem Zwischenfall kommt und die Männer und Frauen, auf deren Rücken „Polizei“ steht, nicht mit allen Möglichkeiten helfen können.
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