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DGB-Info

Besoldung und Versorgung in Hamburg

Was passiert nun mit den Anträgen?

Der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben alle Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern aufgerufen, bis zum Ende des Jahres 2020 einen Widerspruch einzulegen bzw. einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Nach Informationen des DGB haben ungefähr 25.000 Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Circa 22.500 eingegangene Anträge hat der Senat bereits offiziell als Zwischenstand in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt.

Alle eingegangenen Anträge werden abgelehnt werden

Die Freie und Hansestadt als Dienstherrin wird alle eingegangenen Schreiben als Anträge auf amtsangemessene Alimentation behandeln und diese Anträge voraussichtlich mit einem schriftlichen Bescheid ablehnen. Jeder Antrag wird damit beantwortet werden. Aufgrund der Menge der Anträge kann dies jedoch durchaus ein paar Wochen dauern. Der Bescheid wird eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Gegen dieses Schreiben muss dann (erneut) Widerspruch eingelegt werden.


Mitglieder der DGB-Gewerkschaften werden durch den DGB-Rechtsschutz vertreten

Für alle Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, die fristgerecht einen Antrag bzw. Widerspruch eingereicht und einen Rechtschutzantrag bei ihrer Gewerkschaft gestellt haben, wird der DGB-Rechtschutz das vorgerichtliche Verfahren durchführen. Der ablehnende Bescheid wird dann im Regelfall direkt an den DGB-Rechtsschutz gehen und von dort aus der Widerspruch eingelegt werden. Eigene Aktivitäten sind damit nicht erforderlich.

Wer als Mitglied einer DGB-Gewerkschaft fristgerecht in 2020 einen Antrag bzw. Widerspruch eingereicht und noch keinen Rechtsschutz bei seiner Gewerkschaft beantragt hat, sollte dies nun umgehend nachholen.

Hierfür werden eine Kopie des Antrags und die Bezügemitteilung Dezember 2020 benötigt.

Ein politisches Einlenken des Senates in dieser Frage ist nicht zu erwarten. Ziel des Senates ist es seine Pflicht zu (möglicherweise erheblichen) Nachzahlungen an die Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf die Jahre 2011/2012 zu begrenzen. Damit soll das Risiko für den Haushalt der Stadt minimiert werden. Der DGB wird trotzdem parallel an einer politischen Lösung arbeiten – auch um die amtsangemessene Alimentation für die Zukunft zu gewährleisten.
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