Zum Inhalt wechseln

DGB-Info

Besoldung und Versorgung in Hamburg

Jetzt Ansprüche sichern!

Hamburg.

Der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes empfehlen allen Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern noch in diesem Jahr einen Widerspruch einzulegen bzw. einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Entsprechende Musterschreiben und Informationen stellen die Gewerkschaften in den nächsten Tagen zur Verfügung. Nur auf diesem Wege können eventuelle Ansprüche auf Nachzahlungen gesichert werden.

Musterverfahren nach Kürzung der Sonderzahlungen 2011

Mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2011/2012 wurde in Hamburg eine massive Kürzung der Sonderzahlungen für Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vorgenommen. Gegen diese Kürzungen haben viele Betroffene Widersprüche eingelegt. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften haben sich daraufhin mit dem Senat auf die Durchführung von Musterverfahren verständigt. Im Rahmen der Bezügemitteilung zum Jahresende 2011 wurde allen Betroffenen zugesagt, dass ein möglicherweise positives Ergebnis der Musterklagen auf alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger angewandt wird. Eigene Widersprüche und Klagen seien nicht erforderlich, auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet.

Aktuelle Entwicklungen

Erst in diesem Jahr wurden die Musterklagen vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz verhandelt. Es zeichnen sich Vorlagebeschlüsse vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und deutlich verschärft. Eine juristische Niederlage des Senats ist damit durchaus möglich.
Die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat zudem die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass die Besoldung und Versorgung in Hamburg insgesamt nicht dem Maßstab einer amtsangemessenen Alimentation genügt.
Der Senat reagiert nun auf diese Entwicklung, in dem allen Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern mit der aktuellen Bezügemitteilungen einen Hinweis darauf zukommen lässt, dass sich seiner Auffassung nach die in 2011 gemachte Zusage nur auf die Jahre 2011/2012 und nicht auf die Jahre ab 2013 bezieht.

Wie ist das Vorgehen des Senats zu bewerten?

Ziel des Senates ist es mit dem Hinweis in den Bezügemitteilungen seine Pflicht zu (möglicherweise erheblichen) Nachzahlungen an die Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf die Jahre 2011/2012 zu begrenzen. Damit soll das Risiko für den Haushalt der Stadt minimiert werden.
Wer nun nicht handelt und keinen Antrag stellt bzw. Widerspruch einlegt, dem droht ein Verlust seiner Ansprüche. Es ist jedoch zu erwarten, dass ein Antrag bzw. Widerspruch allein nicht ausreichen wird. Bei der Ablehnung des Antrages bzw. Widerspruchs muss dann Klage erhoben werden.
Dass der Senat nun kurz vor Jahresende versucht, einmal zugesagte individuelle Ansprüche der Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auszuhebeln, ist zumindest hochgradig fragwürdig. Der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben ihre Kritik daran deutlich formuliert.
Im Ergebnis wird es nun auf harte juristische Auseinandersetzungen hinauslaufen. Bedingung ist hierfür jedoch, dass die Betroffenen individuell ihre Ansprüche geltend machen und anschließend ggf. mit Unterstützung ihrer Gewerkschaften Klagen führen.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern vom Senat, dass er für die Zukunft eine amtsangemessene Alimentation seiner Beamtinnen und Beamten gewährleistet. Für die Vergangenheit hat der Senat nun auf die juristische Auseinandersetzung gesetzt. Der Senat sollte die juristischen Auseinandersetzungen jedoch auf die Vergangenheit beschränken und seinem politischen Gestaltungsauftrag für die Zukunft gerecht werden. Dafür sind konkrete Maßnahmen und Änderungen im Besoldungsrecht notwendig.
Diese Maßnahmen sind im Dialog mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu entwickeln und abzustimmen. Der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erwarten, dass der Senat diesen Dialog nun aufnimmt und zeitnah konkrete Zusagen zum weiteren Verfahren macht.
This link is for the Robots and should not be seen.