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Polizisten sind kein Freiwild

GdP-Initiative hat Erfolg! Dienstlicher Rechtsschutz konnte helfen

Recht am eigenen Bild schützt auch Einsatzkräfte der Polizei. Twitter löscht Video endgültig.

Hamburg.

Kein Polizeibeamter muss es hinnehmen, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung gegenüber einem Millionen-Publikum verbreitet wird und es dann zu beleidigenden Kommentaren kommt. Deshalb wurde auf Initiative der GdP Hamburg kürzlich der Dienstliche Rechtsschutz reformiert. Aufgrund der neuen Regelungen konnte jetzt einer Mitarbeiterin der Polizei Hamburg geholfen werden, ein verunglimpfendes Video auf Twitter wurde endgültig gelöscht.

Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Wenn man sich im Netz die Kommentare unter Videos ansieht, die ein Einschreiten der Polizei zeigen, ist man teilweise fassungslos. Hier kann offenbar ungestraft gehetzt werden. Wir müssen klarmachen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Das gilt insbesondere, wenn einzelne Kolleginnen und Kollegen in den sozialen Netzwerken aufgrund einer dienstlichen Tätigkeit an den öffentlichen Pranger gestellt werden und sie dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind.
Polizeiliche Einsatzmaßnahmen polarisieren und erreichen in den sozialen Netzwerken regelmäßig eine sehr breite Öffentlichkeit. Insbesondere Meldungen, die sich kritisch mit dem polizeilichen Handeln auseinandersetzen, sind sehr viral.

Die Einsatzkräfte erwarten gerade in solchen Situationen, dass sich die Behördenleitung schützend vor die Kollegenschaft stellt. Mit Hilfe der GdP Hamburg konnte sich eine Mitarbeiterin der Polizei Hamburg jetzt gegen ein über die Plattform Twitter veröffentlichtes Video wehren. Nach anwaltlicher Intervention wurde das Video endgültig gelöscht.

Die Einsatzkräfte brauchen außerhalb des Bereichs des Zeitgeschehens nicht zu tolerieren, dass Aufnahmen – oder sogar Portraitaufnahmen - zur Verbreitung und der Zurschaustellung (typischerweise zur Einstellung in das Internet) gefertigt und veröffentlicht werden. Derartige Veröffentlichungen zielen auf die Darstellung der Person ab. Die für die Veröffentlichung Verantwortlichen machen sich insoweit strafbar. Einsatzkräfte sind kein Freiwild! Auch nicht im Internet!

Sonderfall Presse:
Wegen der Pressefreiheit gilt im Umgang mit Pressevertretern generell ein strengerer Maßstab. Grundsätzlich darf kein Fotografierverbot gegen die Presse ausgesprochen werden, sondern es hat eine Klärung mit den Presseunternehmen durch die Einsatzleitung über das „Ob“ und „Wie“ der Verwendung der Bilder auf „zweiter Stufe“ zu erfolgen, insbesondere bei kooperativem Verhalten (vgl. BVerwG Urteil vom 28.03.2012 – 6 C 12/11 unter Hinweis auf den konsensualen Weg).

Die GdP Hamburg fordert weiterhin die Einrichtung einer Schwerpunkt- Staatsanwaltschaft, die sich der Bekämpfung von Delikten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes widmet!
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