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Kompromiss bei der Heilfürsorge

Verhandlungen beendet

Nach zahlreichen intensiven Gesprächen zwischen den Polizeigewerkschaften, dem Berufsverband Feuerwehr und der Behördenleitung ist es am 20.12.2013 in der Innenbehörde zu einer Übereinkunft hinsichtlich der Wiedereinführung der Heilfürsorge für Beihilfepflichtige und Neueinstellungen gekommen.

Die im „Aktionsbündnis Heilfürsorge“ vertretenden Gewerkschaften und Verbände haben den Vorschlag der Innenbehörde grundsätzlich akzeptiert. Es bleibt aus Sicht des Aktionsbündnisses festzustellen, dass uns daran gelegen war, eine „Zweiklassengesellschaft“ möglichst komplett zu vermeiden, wir jedoch in den Verhandlungen akzeptieren mussten, dass eine vollkommen inhaltliche Gleichstellung aller Heilfürsorgeberechtigten nicht zu erzielen war. Der nun von Senator Neumann vorgelegte Kompromiss findet die Zustimmung aller Gewerkschaften und Verbände im „Aktionsbündnis“ und sieht wie folgt aus:

Für die vor dem 31.Dezember 2004 ohne Unterbrechung im Dienst befindlichen Heilfürsorgeberechtigten ändert sich nichts, auch nicht beim Leistungsumfang (Bestandsschutz der bisherigen Heilfürsorge). Der Eigenanteil beträgt unverändert 1,4 Prozent von Grundgehalt.   

    • Neu eingestellte Nachwuchskräfte erhalten künftig Heilfürsorge nach den neuen Bedingungen. 
    • Die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes, die seit dem 01. Januar 2005 im Beihilfesystem erhalten, können in die künftige Heilfürsorge wechseln. Mit entsprechender Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes müssen sie dieses Wahlrecht innerhalb von 18 Monaten ausüben. Nach diesem Wechsel in die künftige Heilfürsorge ist einmalig und unwiderruflich ein Wechsel zurück in die Beihilfe möglich.     
    • Die künftige Heilfürsorge umfasst die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V – d.h. im Prinzip die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung – sowie Mehrleistung in Form des doppelten Festzuschusses für Brillen und Zahnersatz entsprechend der Heilfürsorgeverordnung des Landes Schleswig-Holstein.   
    • Die künftige Heilfürsorge ist eine Sachleistung, an der sich die Beamtinnen und Beamte mit einem Eigenanteil von 1,4 Prozent vom Grundgehalt beteiligen. Dafür entfallen Zuzahlungen, die das SGB V u.a. für Medikamente und Hilfsmittel vorsieht.      
    • Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes und der Feuerwehr im Beamtenverhältnis auf Widerruf brauchen keinen Eigenanteil leisten.        
Zum einen war uns bei den Verhandlungen insbesondere wichtig, dass nach der Rückkehr in die Heilfürsorge den Betroffenen ein einmaliger Wechsel zurück in die Beihilfe ermöglicht wird und sie nicht bis zum Erreichen der Pensionsgrenze unwiderruflich in dem System gebunden sind. Zum anderen, dass die geltende Zuzahlungsbefreiung bei den Vorsorgekuren weiterhin Bestand hat.

Darüber hinaus war es für die Gewerkschaften von besonderer Bedeutung, dass der Zeitraum des Wahlrechts nach einer Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes möglichst einen langen Zeitraum beinhaltet, um die Kündigung bzw. Umstellung der Betroffenen bei den privaten Krankenkassen unproblematisch zu gewährleisten. Dies ist mit der Ausübung des Wahlrechts innerhalb von 18 Monaten gewährleistet.

Wir sind der Auffassung, dass mit diesem Kompromiss ein gangbarer Weg erzielt worden ist, auch wenn wir uns nicht mit allen Forderungen durchsetzen konnten.

 Die Landesvorstände                                             

BDK, Landesverband Hamburg

DPolG, Landesverband Hamburg

GdP, Landesbezirk Hamburg

BV Feuerwehr, Landesverband Hamburg

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