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Die „Dienstvereinbarung Mehrarbeit“ tritt ab 01.01.2019 in Kraft

Abbau von Mehrarbeitsstunden neu geregelt – wirklich alles bedacht?

Die Unruhe im Vollzug ist groß. Einer der „Aufreger“ im Vollzug ist dabei die Dienstvereinbarung Mehrarbeit, die ab dem 01.01.19 in Kraft treten wird. Zukünftig müssen Neustunden, die ab 2019 anfallen, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren abgegolten bzw. genommen werden, sonst verfallen sie. Die ausführlichen Informationen zur Dienstvereinbarung erhält man im IntraPol.

Innerhalb der Polizei Hamburg ist der Eindruck entstanden, dass die Vereinbarung quasi „geheim im Hinterzimmer“ verhandelt wurde und es auch in der Entstehungsphase an Transparenz mangelte. Bei den bisherigen Veröffentlichungen und der Grundlastproblematik an den Polizeikommissariaten bleibt bei vielen Kolleginnen und Kollegen oft nur ein Kopfschütteln übrig. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Kolleginnen und Kollegen der Schichten oft nur eine Worthülse.
An dieser Stelle sei nochmals auf die Forderungen der GdP hingewiesen:
  • Die 40-Stunden-Schichtdienstwoche ist weder mit den Erkenntnissen der Arbeitsmedizin noch den rechtlichen Anforderungen an die Tätigkeit vereinbar. Erholungsphasen haben eine herausragende Bedeutung, da sie die Einsatzfähigkeit von Polizeikräften erhalten. Dies muss bei Schichtdienstmodellen stärkere Berücksichtigung finden.
  • Im Schichtdienst der Polizei muss die wöchentliche Arbeitszeit auf 35 Stunden reduziert werden. Der Ausgleich der Nacht- und Wochenend-Stunden muss mit einem Faktor von mindestens 1,2 Stundenanteilen erreicht werden.
In der jetzigen Phase tragen die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Organisationseinheiten auf der Straße die Hauptlast, bis die Einstellungsoffensive auch im Vollzug wirksam ankommt. Diese Kolleginnen und Kollegen müssen dringend entlastet werden. In Sachen der Mehrarbeitsverordnung muss den Kolleginnen und Kollegen vor Ort schnell geholfen werden. Dies geht aus unserer Sicht nur mit mindestens einem garantierten DV-Platz pro Dienst und Schicht. Nur so können die Kolleginnen und Kollegen Stunden abbauen, die sie in der Vergangenheit für die Menschen dieser Stadt geleistet haben.
Dies muss notfalls auch unter Zurückstellung von anderen Aufgaben ermöglicht werden.
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