Die „Dienstvereinbarung Mehrarbeit“ tritt ab 01.01.2019 in Kraft
Abbau von Mehrarbeitsstunden neu geregelt – wirklich alles bedacht?
Innerhalb der Polizei Hamburg ist der Eindruck entstanden, dass die Vereinbarung quasi „geheim im Hinterzimmer“ verhandelt wurde und es auch in der Entstehungsphase an Transparenz mangelte. Bei den bisherigen Veröffentlichungen und der Grundlastproblematik an den Polizeikommissariaten bleibt bei vielen Kolleginnen und Kollegen oft nur ein Kopfschütteln übrig. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Kolleginnen und Kollegen der Schichten oft nur eine Worthülse.
An dieser Stelle sei nochmals auf die Forderungen der GdP hingewiesen:
Dies muss notfalls auch unter Zurückstellung von anderen Aufgaben ermöglicht werden.
An dieser Stelle sei nochmals auf die Forderungen der GdP hingewiesen:
- Die 40-Stunden-Schichtdienstwoche ist weder mit den Erkenntnissen der Arbeitsmedizin noch den rechtlichen Anforderungen an die Tätigkeit vereinbar. Erholungsphasen haben eine herausragende Bedeutung, da sie die Einsatzfähigkeit von Polizeikräften erhalten. Dies muss bei Schichtdienstmodellen stärkere Berücksichtigung finden.
- Im Schichtdienst der Polizei muss die wöchentliche Arbeitszeit auf 35 Stunden reduziert werden. Der Ausgleich der Nacht- und Wochenend-Stunden muss mit einem Faktor von mindestens 1,2 Stundenanteilen erreicht werden.
Dies muss notfalls auch unter Zurückstellung von anderen Aufgaben ermöglicht werden.