Mehrbelastung im Vollzug
Reiserückkehrer, Cornern und Corona-Testzentren
Weitere Aufgaben für die Polizei Hamburg!
Hier sind dann die Gerichte und die Gesundheitsbehörde in der Verantwortung, Maßnahmen anzuordnen, wenn eine entsprechende Gefahrenprognose gestellt werden kann.
Für diesen Fall muss umgehend Klarheit geschaffen werden, wo eine solche Quarantänemaßnahme örtlich umgesetzt werden könnte. Aus Sicht der GdP Hamburg kann die Polizei dann im Rahmen der Amtshilfe tätig werden. Bei eventuellen Zwangsmaßnahmen bedarf es dann klarer und rechtssicherer Anordnungen der originär zuständigen Stellen.
Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Wir erwarten klare Konzepte der Politik und der zuständigen Behörden! Insbesondere der Zwangsmitteleinsatz muss klar definiert werden. Wenn unter Zwang der Mund eines Menschen geöffnet werden muss, geht dies nur mit einer erheblichen Kraftanstrengung und damit einhergehender Verletzungsgefahr. Es ist an der Zeit, dass sich alle ihrer Verantwortung für die Gesamtgesellschaft bewusst werden, dann sind Zwangsmaßnahmen nicht notwendig!“