Durchsetzung Schmerzensgeldansprüche!
GdP-Forderung erfüllt - Hamburg zieht nach!
Bayern und Schleswig-Holstein übernehmen Schmerzensgeldansprüche - was macht Hamburg? – so titelten wir am 02.09.2015.
Dazu damals der Landesvorsitzende der GdP, Gerhard Kirsch:
„Die Regelungen in Bayern und Schleswig-Holstein haben Vorbildcharakter. In gesonderten Schreiben werde ich mich an die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen wenden, um eine entsprechende Regelung auch für Hamburg auf den Weg zu bringen. Kolleginnen und Kollegen, die in Ausübung ihres Dienstes angegriffen und verletzt werden, brauchen die sichtbare Solidarität des Staates - für den sie Tag für Tag den Kopf und ihren Körper hinhalten.“
Wenn zugesprochenes Schmerzensgeld für die im Dienst verletzten Beamtinnen und Beamten nicht vom Schädiger aufgebracht werden kann, geht der entsprechende Anspruch auf die Stadt über.
Die offenbar noch immer zögerliche Anwendung der Adhäsionsverfahren durch die Gerichte ist aber noch ein Problempunkt, der aus Sicht der GdP gelöst werden muss.
Dazu damals der Landesvorsitzende der GdP, Gerhard Kirsch:
„Die Regelungen in Bayern und Schleswig-Holstein haben Vorbildcharakter. In gesonderten Schreiben werde ich mich an die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen wenden, um eine entsprechende Regelung auch für Hamburg auf den Weg zu bringen. Kolleginnen und Kollegen, die in Ausübung ihres Dienstes angegriffen und verletzt werden, brauchen die sichtbare Solidarität des Staates - für den sie Tag für Tag den Kopf und ihren Körper hinhalten.“
Wenn zugesprochenes Schmerzensgeld für die im Dienst verletzten Beamtinnen und Beamten nicht vom Schädiger aufgebracht werden kann, geht der entsprechende Anspruch auf die Stadt über.
Die offenbar noch immer zögerliche Anwendung der Adhäsionsverfahren durch die Gerichte ist aber noch ein Problempunkt, der aus Sicht der GdP gelöst werden muss.