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Eine erste Forderung für die Koalitionsverhandlungen

Der Senat muss die schützen, die der Gesellschaft dienen!

Die GdP Hamburg fordert ein Sonderdezernat in der Staatsanwaltschaft für Straftaten gegen Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.

Wer z.B. als Polizeibeamter in Hamburg arbeitet, muss im direkten Kontakt mit Menschen einiges einstecken – Beleidigungen, Bedrohungen, nicht selten auch körperliche Angriffe sind leider an der Tagesordnung. Wir verweisen hier auf die DGB-Kampagne: „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“

Beleidigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat gemäß § 185 StGB. Demnach wird Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.

Es häufen sich auch Klagen von Mitarbeitenden der Rettungsdienste und der Feuerwehr, die bei ihren Einsätzen immer wieder behindert, beleidigt und sogar attackiert werden.
Auch aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes sowie von ehrenamtlich tätigen Menschen (z.B. Schiedsrichter) hören wir entsprechende Schilderungen.

Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen und privatisierten Sektors hört nicht von alleine auf. Wir müssen sie beenden!

Schwere Attacken sind zum Glück eher selten. Meistens bleibt es bei Beleidigungen oder anderen Übergriffen. Bei Frauen in Uniform handelt es sich nicht selten um Beleidigungen mit sexuellem Hintergrund.
Um Kolleginnen und Kollegen zu ermutigen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich erfolgreicher wehren zu können, fordern wir ein Sonderdezernat in der Staatsanwaltschaft;
- Eine konsequente und zentrale Bearbeitung solcher Sachverhalte!
- Ein tatsächlicher Überblick über das Phänomen!
- Eine konsequente Anklage, um denen den Rücken zu stärken, die der Gesellschaft dienen!
- Eine Beleidigung muss mindestens ein Monatsgehalt kosten!

Das wäre ein deutliches Zeichen der Wertschätzung und der Fürsorge durch die Dienstherrin!
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