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Besondere Belastung

Erholungsurlaub in Zeiten der Corona-Krise

Kürzlich hatte die GdP Hamburg den Wunsch thematisiert, aufgrund der aktuellen Situation flexibel mit dem Erholungsurlaub umgehen zu können. Diesem Wunsch wurde nun entsprochen und eine Regelung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen wurde gefunden.

Folgende Regelung zu den Verfallsfristen für den Jahresurlaub wurde getroffen:

1. für das Urlaubsjahr 2019 mit Ablauf des 31. Dezember 2021,
2. für das Urlaubsjahr 2020 mit Ablauf des 30. Juni 2022 und
3. für das Urlaubsjahr 2021 mit Ablauf des 31. Dezember 2022.

Wir danken ausdrücklich allen Beteiligten!
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