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Wie soll es mit dem Urlaub klappen?

Erholungsurlaub in Zeiten der Corona-Krise

Aus Gesprächen mit unseren Mitgliedern wurde an uns herangetragen, dass einige Kolleginnen und Kollegen ihren Erholungsurlaub derzeit nicht antreten möchten. Zum einen, weil der Urlaub derzeit im Sinne der Erholung nicht adäquat geplant werden kann, insbesondere aber weil die Kolleginnen und Kollegen in der jetzigen Phase mit ihren Einsatz zur Bewältigung der Krise beitragen wollen und dabei ihren Anspruch „hinten“ anstellen.

Derzeit finden Verhandlungen u.a. des DGB mit dem Personalamt statt, an denen natürlich auch Eure GdP Hamburg beteiligt ist.

Abweichend von § 13 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbEUrlVO) verfällt der nach den §§ 5 bis 11 HmbEUrlVO entstehende Urlaubsanspruch
    · für das Urlaubsjahr 2019 mit Ablauf des 31. Dezember 2021,
    · für das Urlaubsjahr 2020 mit Ablauf des 30. Juni 2022 und
    · für das Urlaubsjahr 2021 mit Ablauf des 31. Dezember 2022.

Wir unterstützen grundsätzlich die vorgesehene Ausweitung der Verfallsfristen für den Erholungsurlaub aus den Jahren 2019 bis 2021. Aus Sicht des DGB und der GdP muss der Erholungscharakter des Urlaubs gewährleistet werden. Ein der Erholung dienender Urlaub ist in der aktuellen Lage kaum möglich. Gleichzeitig ist unter Fürsorgegesichtspunkten eine zu starke Verschiebung und Häufung von Urlaub zu vermeiden.

Wir gehen aber davon aus, dass an den Dienststellen Vereinbarungen im Sinne der Kolleginnen und Kollegen getroffen werden können. Positiv zu berichten ist, dass die Problematik bereits vom Personalamt erkannt wurde.
Sollte es im Einzelfall zu Problemen kommen, steht euch eure GdP gern zur Seite!
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