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Strafbarkeit des Vermummungsverbots

Polizei darf kein Spielball der Politik sein!

Forderung der „Grünen“: Vermummung nur noch eine Ordnungswidrigkeit?

Vorausgeschickt: Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte greift zwar in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, ist jedoch verfassungsgemäß. Das BVerwG in Leipzig hat dazu entschieden. Allein aus beruflicher Überzeugung akzeptieren wir selbstverständlich diese höchstrichterliche Rechtsprechung.

Wenn es nach den Grünen in Hamburg geht, soll Vermummung fortan nur noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat mehr sein. Damit hätte man die Möglichkeit, immer eine politisch passende Kritik an der Polizei zu üben. Bei entsprechenden Demos mit gewalttätigem Klientel spielt man den Krawallmachern in die Karten. Greift die Polizei ein, wird es heißen, die Polizei eskaliere ohne Not, nur wegen einer Owi. Greift sie nicht ein, ist die Polizei schuld, weil sie nicht rechtzeitig interveniert hat. Je nach Ausrichtung der Versammlung kann man dann natürlich unterschiedlich argumentieren. Mehrere Anfragen der GdP an die Grünen zu den letzten Polizeieinsätzen in Hamburg blieben unbeantwortet.
Nach derzeitiger Rechtslage müsste man sich klar positionieren. Wenn die Änderungen kommen, muss man das zukünftig nicht mehr. Möglicherweise ist genau das die Motivation?
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