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Wir sind kein Freiwild!

Videoaufzeichnungen - Wann kommt der Schutz des Dienstherrn?

Im vergangenen August wurden Polizeibeamte gegen ihren Willen gefilmt, und das Video wurde auf YouTube und Instagram veröffentlicht. Das Video zeigte u.a. ein Mitglied der GdP-Hamburg bei seiner normalen Dienstausübung.

Im Zuge einer Personenkontrolle kam es zu einem Wortwechsel zwischen den Einsatzkräften und den kontrollierten Personen, welche aus der sog. Gangsta-Rapper-Szene stammten. Hierbei entstand ein Handy-Video. Dieses Handy-Video wurde umgehend auf einem Instagram-Account für jedermann abrufbar eingestellt und wurde diverse Male angesehen und teilweise mit beleidigenden Kommentaren versehen. Die Veröffentlichung verletzte das Recht am eigenen Bild und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Festzustellen ist, dass es sich nicht um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelte. Das Video zeigte den Kollegen bei seiner normalen Berufsausübung.

Kein Polizeibeamter muss es hinnehmen, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung gegenüber einem Millionen-Publikum verbreitet wird und es auch noch zu beleidigenden Kommentaren kommt.

Aufgrund unseres Rechtsschutzes konnte umgehend ein renommierter Medienrechtsanwalt beauftragt werden, der die Löschung des Videos erreichte.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg wurde von der Gegenseite umgehend akzeptiert.
Zwischenzeitlich wurde der Täter vom Amtsgericht Hamburg auch zu 120 Tagessätzen verurteilt, was unsere Rechtsauffassung zur Strafbarkeit bestätigte.

Wir werden weiterhin unmittelbar und schnell für die Rechte unserer Mitglieder kämpfen und keinen Konflikt scheuen.

Der Rechtsschutz der GdP ist ein Teil der Eigensicherung.

Wir erwarten nun von der Dienststelle, dass sie sich diesem neuen Phänomen annimmt und sich hier schützend hinter die Kolleginnen und Kollegen stellt.

Die GdP Hamburg hat vorgemacht, wie Fürsorge in Zeiten der neuen Medien aussehen kann. Wir erwarten, dass die Dienststelle die entsprechenden Strafverfahren von sich aus einleitet. Bei Körperverletzungen und Beleidigungen ist diese Praxis bereits verbrieft. Die GdP erwartet, dass das Kunsturheberrecht und das Recht am vertraulich gesprochenen Wort ebenfalls in diesen Katalog aufgenommen werden.

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