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Misstrauen in die Polizei

Wir brauchen keinen Polizeibeauftragten!

Hamburg.

Das Wahlprogramm der Grünen in Hamburg liest sich wie die Aneinanderreihung von Vorurteilen gegen unsere Polizei Hamburg. Ein Misstrauensvotum folgt dem nächsten. Neben der Idee, das Vermummungsverbot abzuschaffen und der latenten Unterstellung, die Justiz würde bei vermeintlichen Straftaten von Polizisten nicht konsequent ermitteln, zaubern die Grünen nun die alte Idee eines Polizeibeauftragten aus dem Hut.

Zunächst nochmals die Position der GdP Hamburg:
Wir sind davon überzeugt, dass die rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei in Hamburg funktioniert. Das zeigt sich auch darin, dass ein Großteil der Verfahren gegen Polizeibeamte nach G20 durch die Polizei selbst initiiert wurde. Nur: Videoschnipsel eignen sich nicht für eine Strafverfolgung. Insbesondere dann nicht, wenn sich der Eindruck aufdrängt, dass entscheidende Sequenzen aus den Videos geschnitten wurden, weil die vermeintlich Geschädigten möglicherweise ihr eigenes strafrechtlich relevantes Verhalten zu vertuschen versuchen. Die deutschen Gerichte brauchen in den Verfahren den mündlichen Beweis, also braucht es Zeugen. Stellen sich Zeugen nicht zur Verfügung, wird die strafrechtliche Aufarbeitung schwer gemacht. Das wissen auch die Grünen. Stellen sie doch sogar den amtierenden Justizsenator, Herrn Steffen. Das im Wahlprogramm dokumentierte Misstrauen gegen den Rechtsstaat und die Polizei Hamburg ist also entweder hausgemacht, oder geheuchelt.

Zusätzlich wollen die Grünen „die Position eines unabhängigen Polizeibeauftragte*n als Ansprechpartner*in für die Bürger*innen als auch für die Beamt*innen schaffen.“

Dazu die GdP Hamburg:
Ein Polizeibeauftragter wird nicht gebraucht!

Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „ Die Einführung des Polizeibeauftragten ist politisch unsinnig und eine Misstrauenserklärung gegenüber der Polizei Hamburg.
Die Gewerkschaft der Polizei Hamburg lehnt die von den Grünen geplante Einführung eines „Polizeibeauftragten“ strikt ab.“
Horst Niens weiter: „ Wir halten die Einführung für rechtlich fragwürdig und politisch unsinnig. "

In der verfassungsmäßigen Ordnung sind nach Überzeugung der GdP die Möglichkeiten des Straf-, Dienst- und Disziplinarrechtes vollkommen ausreichend, um widerrechtliches Handeln der Polizei zu ermitteln. „
Wir brauchen keine zusätzliche Kontrollinstanz. Deutlicher kann man sein Misstrauen gegenüber der Polizei und seinen Beschäftigten kaum ausdrücken. Das hat unsere Polizei Hamburg nicht verdient.
Wir erkennen hinter diesen grünen Phantasien nur den Versuch, die Polizei Hamburg schlecht zu reden und den Versuch, politisch extremen Randgruppen Rückendeckung zu geben. So denn das Wahlprogramm nicht aus Zeiten stammt, als die Grünen noch keine großen Wählergruppen ansprechen wollten, zeigen sie hier ihr polizeifeindliches Gesicht. Will ein Großteil der Hamburger das wirklich?

„Wer regieren möchte, muss sich zur Rechtsstaatlichkeit positionieren und keine Klientelpolitik betreiben. Regierungsverantwortung geht anders!“, so Andreas Schmidt, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Hamburg.
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