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Neue Anti-Corona-Maßnahmen

Juristische Niederlagen beim Kampf um Anti-Corona-Maßnahmen verunsichern Bevölkerung und Polizeibeschäftigte - GdP Hamburg fordert sorgfältige Regierungsarbeit!

Aus Anlass der gestern veröffentlichten Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Außervollzugsetzung der Sperrzeit und des Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsververbots in Niedersachsen warnt die GdP Hamburg vor weiterer Verunsicherung größerer Teile der Bevölkerung, aber auch der Polizeibeschäftigten. Zugleich sieht die GdP der Hansestadt die Gefahr, dass die mühsam errungenen Anti-Corona-Maßnahmen von der Gerichten wieder aufgehoben werden könnten.

„Wir Polizeibeamtinnen und -beamten wissen genau, dass unser Auftrag darin besteht, Gesetze und Verordnungen, wenn nötig, auch gegen den Willen der Betroffenen durchzusetzen. Bei den jetzt beschlossenen Regelungen handelt es sich teilweise um massive Einschränkungen der Grundrechte. Die Polizei ist zwingend darauf angewiesen, dass diese Beschränkungen rechtssicher sind. Rechtsunsicherheiten können wir uns nicht leisten!“, stellte der Hamburger GdP Landesvorsitzende Horst Niens in einer ersten Reaktion auf die Lüneburger Gerichtsentscheidung fest.
Die GdP Hamburg erwarte vom Hamburger Senat Rechtsklarheit, so Niens weiter. Allerdings dränge sich der Eindruck auf, dass die Bundes- und die Landesregierung zwar jetzt zu einheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gelangt seien, aber möglicherweise eine saubere juristische Arbeit vernachlässigt worden sei.

„Weitere juristische Niederlagen beim Kampf um Anti-Corona-Maßnahmen dürfen nicht passieren. Zwar drängt die Zeit, aber Sorgfalt in der Anwendung des Rechts muss sein. Alles andere verspielt das Vertrauen der Bevölkerung und macht die tägliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen immer schwerer“, stellte Horst Niens klar.

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