VG-Hamburg kappt Verweilzeiten im LVM!
Nach VG Hamburg ist die Verweilzeit eindeutig zu lang, da sie 75 % über der Regelbeurteilungszeit von vier Jahren liegt. Weiter stellt das VG fest, dass diejenigen Beamten benachteiligt werden, die leistungsmäßig im oberen Durchschnitts- oder Gutbereich befinden. Nach VG-Hamburg führt das „von der Polizei praktizierte Modell zu einer immanenten Benachteiligung dieser Beamten.“
Die Beschlüsse sind indes noch nicht rechtskräftig, da die Polizei die Möglichkeit der Beschwerde zum OVG-Hamburg hat.
Wir werden weiter berichten!
Die Beschlüsse sind indes noch nicht rechtskräftig, da die Polizei die Möglichkeit der Beschwerde zum OVG-Hamburg hat.
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