Aktion von GdP und BILD:
Hilfe für verletzte G20- Polizistinnen und Polizisten!
Verletzte / Erkrankte müssen Dienstunfall melden
Horst Niens, stellv. Landesvorsitzender GdP Hamburg:
„Die beteiligten Stiftungen werden den verletzten Kolleginnen und Kollegen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel einen Dienstunfall gemeldet haben, als Beitrag zur Genesung und schnellen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und zur Verarbeitung des Erlebten eine Sachzuwendung für einen Erholungsaufenthalt eigener Wahl zukommen lassen. Die Stiftungen sind gemeinnützig und explizit für derartige Anlässe gegründet worden. Es geht nicht um die Vergabe von Belohnungen und Geschenken, sondern um eine Genesungshilfe (in Form eines Genesungsurlaubs), die dazu dienen soll, das Erlebte zu verarbeiten.“
Die Sachzuwendung erfolgt in Form eines Hotelgutscheins der TUI für sich, ihre/n Partner/in & Kinder sowie zwei Freifahrtscheine der Deutschen Bahn in der 1. Klasse (Kinder bis 14 Jahre fahren gratis mit) und einen Entertainment-Gutschein von BILD Plus für die Unterhaltung an den Erholungstagen.
Was müssen Kolleginnen und Kollegen tun, um die Zuwendung zu erhalten?
Um die Zuwendung zu erhalten, müssen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Dienstunfall im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel gemeldet haben und sich mit der Stiftung in Verbindung setzen. Man kann seine Kontaktdaten als G20-Verletzter auch über die Dienststelle an die Stiftung mitteilen lassen, wenn man sein Einverständnis erklärt.
Kontakt: Volker-Reitz-Stiftung, Carmen Kummerow
Telefon: 030/21 00 04-14
Mail: Volker-Reitz-Stiftung@gdp-online.de
Eine Mitgliedschaft in der GdP ist nicht erforderlich, um an dieser Aktion teilhaben zu können. Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hamburg, Hindenburgstr. 49, 22297 Hamburg www.gdp.de/hamburg
Da die Gutscheine eine begrenzte Gültigkeit haben, empfehlen wir, nicht mit der Meldung zu warten.
Dürfen Polizistinnen und Polizisten diese Hilfe überhaupt annehmen?
Ja! Zwar dürfen sie selbstverständlich keine Vorteile von Dritten des Amtes wegen annehmen /§§ 34 S.2 i.V.m. 42 BeamtStG). In diesem Fall handelt es sich jedoch um Sachzuwendungen der polizeilichen Stiftungen aus ihnen zugeflossenen Spenden. Die Zuwendung geht ganz im Sinne ihres Stiftungszwecks an die verletzten Polizistinnen und Polizisten.
Die GdP Hamburg wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine baldige und vollständige Genesung sowie gute Erholung!
„Die beteiligten Stiftungen werden den verletzten Kolleginnen und Kollegen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel einen Dienstunfall gemeldet haben, als Beitrag zur Genesung und schnellen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und zur Verarbeitung des Erlebten eine Sachzuwendung für einen Erholungsaufenthalt eigener Wahl zukommen lassen. Die Stiftungen sind gemeinnützig und explizit für derartige Anlässe gegründet worden. Es geht nicht um die Vergabe von Belohnungen und Geschenken, sondern um eine Genesungshilfe (in Form eines Genesungsurlaubs), die dazu dienen soll, das Erlebte zu verarbeiten.“
Die Sachzuwendung erfolgt in Form eines Hotelgutscheins der TUI für sich, ihre/n Partner/in & Kinder sowie zwei Freifahrtscheine der Deutschen Bahn in der 1. Klasse (Kinder bis 14 Jahre fahren gratis mit) und einen Entertainment-Gutschein von BILD Plus für die Unterhaltung an den Erholungstagen.
Was müssen Kolleginnen und Kollegen tun, um die Zuwendung zu erhalten?
Um die Zuwendung zu erhalten, müssen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Dienstunfall im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel gemeldet haben und sich mit der Stiftung in Verbindung setzen. Man kann seine Kontaktdaten als G20-Verletzter auch über die Dienststelle an die Stiftung mitteilen lassen, wenn man sein Einverständnis erklärt.
Kontakt: Volker-Reitz-Stiftung, Carmen Kummerow
Telefon: 030/21 00 04-14
Mail: Volker-Reitz-Stiftung@gdp-online.de
Eine Mitgliedschaft in der GdP ist nicht erforderlich, um an dieser Aktion teilhaben zu können. Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hamburg, Hindenburgstr. 49, 22297 Hamburg www.gdp.de/hamburg
Da die Gutscheine eine begrenzte Gültigkeit haben, empfehlen wir, nicht mit der Meldung zu warten.
Dürfen Polizistinnen und Polizisten diese Hilfe überhaupt annehmen?
Ja! Zwar dürfen sie selbstverständlich keine Vorteile von Dritten des Amtes wegen annehmen /§§ 34 S.2 i.V.m. 42 BeamtStG). In diesem Fall handelt es sich jedoch um Sachzuwendungen der polizeilichen Stiftungen aus ihnen zugeflossenen Spenden. Die Zuwendung geht ganz im Sinne ihres Stiftungszwecks an die verletzten Polizistinnen und Polizisten.
Die GdP Hamburg wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine baldige und vollständige Genesung sowie gute Erholung!