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Gewalt gegen Polizeibeamte

Hamburger Justiz: Verharmlosend und fern der Realität!

Hamburg.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert die Hamburger Justiz, die offenkundig nicht in der Lage ist, angemessen auf die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu reagieren.

Ein Angeklagter aus der gehobenen Einkommensschicht, der im Juli 2009 anlässlich des „Schanzenfestes“ eine Flasche auf Polizeibeamte warf, wurde zunächst vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Das Landgericht verminderte nun die Geldstrafe auf 5.850 Euro.

Der Angeklagte hat den gleichen Staat attackiert, für den die Richterin am Landgericht ihre schwarze Robe überwirft. Er hat zumindest billigend in Kauf genommen, einen Menschen zu verletzen, als er seine Flasche auf die Einsatzkräfte schmiss.

Hier hat die Richterin jetzt Verständnis für den Angeklagten und bewahrt ihn vor einem Eintrag in sein Führungszeugnis. Eine Vorstrafe stört den feinen Herrn und man ist so frei, sie ihm zu erlassen, schließlich habe er bei der Festnahme einen Rippenbruch erlitten. Dies spreche für ihn, sagt die Richterin und gibt damit ebenfalls seltsame Signale von sich: Sollen die Beamten bei ihrem Einschreiten einen Teil der Strafe vorwegnehmen? Auge um Auge, weil die Justiz nur den Zeigefinger zeigen und mit Wattebäuschchen um sich werfen will?

Ein merkwürdiges Urteil gegen einen merkwürdigen Angeklagten. Keinerlei politische Überzeugungen, keinen Charakter und Angst vor einem Eintrag ins Führungszeugnis, ein typischer „erlebnisorientierter“ junger Mann und wie die Richterin offenbar Angehöriger der oberen Gesellschaftsschicht. Mit so einer Elite als Vorbild können wir in jeder Hinsicht einpacken.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert die Justiz dieser Stadt auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass Gewalt gegen Polizeibeamte nicht mit Samthandschuhen bekämpft werden kann sondern nur mit harten Urteilen!
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