Urlaubsregelung
Klage gegen die aktuelle Urlaubsregelung der ZD 54 erhoben
Als GdP Hamburg haben wir von Anfang an rechtliche Bedenken an der Urlaubsregelung und insbesondere an der nachträglichen Faktorisierung des Urlaubsanspruches geäußert. Parallel dazu haben wir der Dienststelle unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Zu unserem Bedauern blieb die Dienststelle bei ihrer bisherigen Auffassung, so dass nur der Weg einer gerichtlichen Klärung bleibt. Wir werden euch in dieser Angelegenheit weiterhin auf dem Laufenden halten und alle Ereignisse und Neuigkeiten bezüglich unserer Klage mitteilen.
Landesfachbereich Verwaltung
Zu unserem Bedauern blieb die Dienststelle bei ihrer bisherigen Auffassung, so dass nur der Weg einer gerichtlichen Klärung bleibt. Wir werden euch in dieser Angelegenheit weiterhin auf dem Laufenden halten und alle Ereignisse und Neuigkeiten bezüglich unserer Klage mitteilen.
Landesfachbereich Verwaltung