Essenpause im Dienst ist Dienstzeit
Diese Forderung wurde man bereits im neuen Tarifvertrag der Länder umgesetzt. Für Tarifbeschäftigte gilt deshalb heute schon:
Pausenzeiten im Wechselschichtendienst sind Arbeitszeit.
Für jeden Polizeivollzugsbeamten/in im Wechseldienst würde diese Regelung zu einem Zuwachs von über 100 anerkannten Arbeitsstunden pro Jahr führen.
Oder anders gesagt: Zu einer zusätzlichen Freischicht im Monat !
Die Polizeiführung hat sich nun unserer Forderung angeschlossen und die tarifliche Regelung für Angestellte auch für den Beamtenbereich umgesetzt!
Aber:
Nach Auffassung der GdP sind nun umgehend entsprechende Mitbestimmungstatbestände zu regeln und Dienstzeitregelungen anzupassen! Außerdem: Durch die EP-Regelungen besteht aus unserer Sicht ein personeller Mehrbedarf von über 30 Polizeibeamten allein im Wechselschichtendienst!
Und was ist mit den Kolleginnen und Kollegen, die z.B. als ZF, in der DGP oder im Bereich der VD ebenfalls „alles stehen- und liegenlassen“, wenn die Bürger um Hilfe rufen…?
Hier besteht dringender Handlungsbedarf!
Der Landesbezirksvorstand
Pausenzeiten im Wechselschichtendienst sind Arbeitszeit.
Für jeden Polizeivollzugsbeamten/in im Wechseldienst würde diese Regelung zu einem Zuwachs von über 100 anerkannten Arbeitsstunden pro Jahr führen.
Oder anders gesagt: Zu einer zusätzlichen Freischicht im Monat !
Die Polizeiführung hat sich nun unserer Forderung angeschlossen und die tarifliche Regelung für Angestellte auch für den Beamtenbereich umgesetzt!
Aber:
Nach Auffassung der GdP sind nun umgehend entsprechende Mitbestimmungstatbestände zu regeln und Dienstzeitregelungen anzupassen! Außerdem: Durch die EP-Regelungen besteht aus unserer Sicht ein personeller Mehrbedarf von über 30 Polizeibeamten allein im Wechselschichtendienst!
Und was ist mit den Kolleginnen und Kollegen, die z.B. als ZF, in der DGP oder im Bereich der VD ebenfalls „alles stehen- und liegenlassen“, wenn die Bürger um Hilfe rufen…?
Hier besteht dringender Handlungsbedarf!
Der Landesbezirksvorstand