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Bürgerschaftswahl 2011

Wahlprüfsteine der GdP

Die GdP fragt und die Parteien antworten

Zur bevorstehenden Bürgerschaftswahl am 20.02.2011 hat die GdP verschiedene Fragen an die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien und die FDP gesandt. Die Parteien haben geantwortet und die Antworten wurden am 31.01.2011 in der GdP Geschäftsstelle vom Landesvorsitzenden Uwe Koßel der Presse vorgestellt.


Mit Beginn des Wahlkampfs zur Bürgerschaftswahl am 20. Februar baten wir
die Parteien, sich mit folgenden Fragestellungen auseinanderzusetzen. Die
Antworten sind ungekürzt wiedergegeben.

1. Die GdP fordert die Anrechnung des Weihnachtsgeldes auf das Grundgehalt,
um es vor dem willkürlichen Zugriff der Politik zu schützen. Wie steht Ihre
Partei zu Einkommenskürzungen bei den Polizeibeamten dieser Stadt?

Wir können derzeit nicht sagen, wie ein neuer Haushalt aussieht. Es ist zu
befürchten, dass alles noch viel schlimmer ist als bekannt. Es wäre daher unseriös,
jetzt Aussagen zu machen, die später nicht eingehalten werden können. Wir
glauben aber, dass das Anliegen der Beamtinnen und Beamten mit Blick auf das
Weihnachtsgeld sehr berechtigt ist, zumal gerade die Polizistinnen und Polizisten in
den vergangenen Jahren bereits einige Einschnitte hinnehmen mussten. Es wird ja
manchmal der Eindruck erweckt, dass mit dem Beamtenstatus allein schon
Wohlstand verbunden ist. Das gilt vielleicht für die oberen Ränge, für die unteren
nicht.
Wir müssen den Haushalt konsolidieren und dabei gilt der Grundsatz: Wer nicht
immer sparsam ist, muss irgendwann Sparpolitik machen. Genau das ist jetzt
passiert. Nun muss man mit größter Beharrlichkeit dafür sorgen, dass wir mit
unserem Geld auskommen. Welche Maßnahmen dazu im Einzelnen umgesetzt
werden müssen, kann jetzt beim besten Willen noch nicht gesagt werden.
Versprechungen, die am Ende nicht gehalten werden können, machen wir nicht.

Die Konsolidierungsbeschlüsse vom Herbst 2010 waren notwendig. Unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Steuereinnahmen wird die CDU aber
einer vollständigen Umsetzung dieses Beschlusses nur zustimmen, wenn sich die
überraschend positive Einnahmeentwicklung nicht fortsetzen sollte.

Die Notwendigkeit, im Betriebshaushalt zu sparen, bleibt auch in der nächsten
Legislaturperiode bestehen, unabhängig von den eventuell sich neu formierenden
politischen Mehrheiten. Falls das Thema Einsparungen beim Weihnachtsgeld erneut
auf den Tisch kommt, muss die Ausgestaltung des bisher angedachten Modells
überprüft und überarbeitet werden, damit die betroffenen Beamtinnen und Beamten
nicht zu stark belastet werden und die Attraktivität Hamburgs als öffentlicher
Arbeitgeber nicht gefährdet wird.

Die FDP lehnt willkürliche Eingriffe in das Jahresgehalt ab. Für die meisten
Polizeibeamten ist das Weihnachtsgeld wie auch das Urlaubsgeld ein normaler
Bestandteil des Einkommens, mit dem Familien ihr Auskommen bestreiten müssen.

Die Fraktion DIE LINKE ist die einzige Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft,
die sich mit ihrem Antrag „Hände weg vom Weihnachtsgeld“ (BüDrs. 19/8082) gegen
die geplante drastische Kürzung bzw. Streichung von Sonderzahlungen für
Beamtinnen und Beamte durch den CDU-GAL-Senat ausgesprochen hat.
Während der CDU-Bürgermeister Christoph Ahlhaus im Wahlkampf behauptet, die
Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachtsgeld zurück zu nehmen, hat der
CDU-GAL-Senat den Gesetzentwurf für die Kürzungen bzw. Streichungen des
Weihnachtsgeldes 2012 bereits ausgearbeitet. Dies geht aus der Kleinen Anfrage
von Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE,
hervor.
In dieser Kleinen Anfrage hat DIE LINKE thematisiert, dass am 25.11.2010 über
7.000 Menschen gemeinsam gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes mitten in der
Innenstadt demonstriert hatten. Zu der Großdemonstration hatten der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),
die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG) sowie
andere Verbände des deutschen beamtenbundes (dbb) aufgerufen. Auch DIE LINKE
hatte zu der Demonstration aufgerufen und beteiligte sich mit zahlreichen Mitgliedern
an der Großemonstration.
Ausweislich der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der LINKEN
(Drs. 19/6694) hat die Sonderzuwendung im Jahr 2003 noch 84,29 Prozent der
Dezemberbezüge des Jahres betragen. Allerdings wurde mit dem Hamburgischen
Sonderzahlungsgesetz vom 18. November 2003 - zunächst befristet auf die Jahre
2003 bis 2006 - auf Initiative des CDU-Schill-FDP-Senats beschlossen, dass die
Sonderzahlungen nur noch 66 Prozent der Dezemberbezüge für die
Besoldungsgruppen bis A 12 und die Besoldungsgruppe C 1 sowie für Anwärter/-
innen bzw. 60 Prozent für alle übrigen Besoldungsgruppen betragen. Mit dem Gesetz
zur Änderung des Hamburgischen Sonderzahlungsgesetzes vom 6. Oktober 2006
wurde diese Regelung auf Initiative des CDU-Senat entfristet. Der CDU-GAL-Senat
hat ausweislich der oben genannten Drucksache erklärt, dass er nunmehr ein
Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro durch die Streichung bzw. Kürzung des
Weihnachtsgeldes von der Beamten- und Richterschaft zur Haushaltskonsolidierung
beschlossen habe.
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Christiane Schneider,
kritisiert, dass die vom CDU-GAL-Senat geplanten Streichungen und Kürzungen bei
den Sonderzahlungen insbesondere auf dem Rücken der unteren
Besoldungsgruppen, vor allem bei Lehrerinnen und Lehrern sowie bei Polizistinnen
und Polizisten erfolgen soll.
Besonders betroffen sind nach dem Gesetzentwurf die Besoldungsgruppen A 4 bis A
8, die nur einen Festbetrag in Höhe von 840 Euro (Teilzeitkräfte anteilig) und für die
Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und C 1 einen Festbetrag in Höhe von 710 Euro
(Teilzeitkräfte anteilig) als Weihnachtsgeld ab 2011 erhalten sollen. Allen übrigen
Besoldungsgruppen wollte der CDU-GAL-Senat das Weihnachtsgeld ab
2011 ersatzlos streichen. DIE LINKE hat diese ungerechte Kürzungspolitik öffentlich
scharf kritisiert, sowohl im Parlament als auch an der Seite der Gewerkschaften auf
der Straße. Auch hier zeigt sich, dass nur DIE LINKE ein Garant für soziale
Gerechtigkeit ist und das Vorhaben des CDU-GAL-Senates ablehnen wird.

2. Wäre Ihre Partei bereit, die finanziellen Mittel für Beförderungen und
Höhergruppierungen zu erhöhen?

Insgesamt halten wir es für erforderlich, die Besoldungs-, Versorgungs- und
Laufbahnsituation (insbesondere nach Einführung des neuen
Laufbahnverlaufsmodells) – sorgfältig zu analysieren. Insbesondere mit Blick auf die
Beförderungssituation ist zu klären, ob die im Rahmen des Laufbahnverlaufsmodells
bereit gestellten Mittel für auch langfristig rechtssichere Lösungen ausreichen.

Wenn die Haushaltslage dies erlaubt, d.h. wenn ausreichend finanzielle Mittel zur
Verfügung stehen, können und werden wir auch wieder über eine Erhöhung der
Mittel für Beförderungen und Höhergruppierungen nachdenken.

Der Spielraum hierfür ist angesichts der angespannten Haushaltslage äußerst
gering. Wir sehen dafür bei realistischer Betrachtung nur Chancen, wenn es gelingt,
innerhalb des Etats der Innenbehörde Mittel bereit zu stellen.

Die FDP will einen Kassensturz nach der Wahl, um finanzierbare Entscheidungen
abwägen zu können, den Polizeiberuf auch aus finanzieller Sicht attraktiv zu halten.
Ein Mittel dazu sind Beförderungskorridore, um leistungswilligen Beamten
Aufstiegsperspektiven zu bieten.

DIE LINKE ist bereit, die finanziellen Mittel für Beförderungen und
Höhergruppierungen zu erhöhen.

3. Wie steht Ihre Partei zum Personalabbau im Bereich der Inneren Sicherheit
und zu Privatisierungen im öffentlichen Dienst? Sind Sie bereit zusätzliche
Ausbildungs- und Übernahmemöglichkeiten im öffentlichen Dienst zu
schaffen?

Privatisierungen lösen keine strukturellen Haushaltsprobleme. Sie verschaffen
kurzfristig Luft, auf Dauer führen sie aber zu höheren Ausgaben und verschlechtern
die Möglichkeiten der Stadt, die Daseinsvorsorge ihrer Bürger vernünftig zu
gestalten.
Bei Polizei und Feuerwehr soll es keine Stellenstreichungen geben. Wir wollen den
Stand von derzeit 7.700 Planstellen bei der Vollzugspolizei mindestens halten und
die Stellen auch tatsächlich besetzen. Damit künftig für jeden ausscheidenden
Polizeibeamten eine neu ausgebildete Nachwuchskraft bereit steht, starten wir eine
Ausbildungsoffensive: Wir wollen so schnell wie möglich, voraussichtlich ab 2012,
jedes Jahr 250 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter einstellen – das heißt
per Saldo bis zu 200 mehr als bisher von der CDU geplant.

Unter den CDU-geführten Senaten hat es keinen Personalabbau bei der Polizei
gegeben, im Gegenteil: wir haben mehr Polizeibeamte und Angestellte im
Polizeidienst als 2001. Darüber hinaus hat die CDU die Absicht, die Zahl der
Neueinstellungen bei der Polizei aufzustocken. Wir wollen 100 neue Stellen im
Polizeivollzugsdienst schaffen.

Wir wollen keinen Personalabbau bei Polizei und Feuerwehr und wenden uns
grundsätzlich gegen Privatisierungen im Bereich der Inneren Sicherheit.
Die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- und Übernahmekapazitäten hängt
leider ebenfalls an der Finanzlage der Stadt Hamburg. Wir plädieren für eine
bedarfsgerechte Ausbildung.

Innere Sicherheit ist ein Prioritätsbereich der FDP, der von Sparmaßnahmen
auszunehmen ist. Hoheitliche Aufgaben der Inneren Sicherheit sind Privatisierungen
auszunehmen. Damit die Polizei rechtzeitig Nachwuchs gewinnen sind, müssen in
ausreichender Zahl Ausbildungsklassen eingerichtet werden. Mit dem Bedarf wird
sich die FDP unmittelbar nach dem Einzug in die Bürgerschaft auseinandersetzen
und auch gern mit der GdP ein Gespräch führen.

DIE LINKE lehnt die Privatisierungen im öffentlichen Dienst strikt ab und ist der
Auffassung, dass die öffentliche Sicherheit durch den öffentlichen Dienst garantiert
werden muss. Die Polizei muss sich auch für Seiteneinstiege von
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen öffnen.

4. Die GdP fordert weiterhin die zweigeteilte Laufbahn! Das Kienbaum-
Gutachten muss endlich umgesetzt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur
Anerkennung der zu leistenden vielfältigen und schweren Arbeit in der Polizei.
Wie steht Ihre Partei zu der zweigeteilten Laufbahn?

Die CDU-Senate der vergangenen Wahlperioden haben das Ziel einer zweigeteilten
Laufbahn komplett aufgegeben und entsprechende Fakten geschaffen. Wir haben
uns vorgenommen, nur zu versprechen, wovon wir überzeugt sind, dass wir es halten
können. Angesichts der Haushaltslage erscheint uns die zweigeteilte Laufbahn
derzeit kein realistisches Ziel.

Die CDU hält die zweigeteilte Laufbahn für nicht erforderlich. Das vor kurzem
eingeführte neue Laufbahnverlaufsmodell eröffnet ausreichend gute
Laufbahnperspektiven.

Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung nach Einführung der zweigeteilten
Laufbahn, weil die Komplexität des Polizeiberufes die Eingruppierung im gehobenen
Dienst rechtfertigt. Einige Bundesländer gehen schon diesen Weg und machen damit
gute Erfahrungen.

Wir unterstützen diese Forderung.

DIE LINKE unterstützt die Forderung der GdP Hamburg nach einer zweigeteilten
Laufbahn, die ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium für den gehobenen und
höheren Dienst bei der Polizei voraussetzt.

5. Polizeiarbeit benötigt eine praxisnahe und fundierte Ausbildung! Die HdP ist
Bestandteil der Polizei und die Studenten müssen angemessen alimentiert
werden. Die Ausbildung für privatwirtschaftliche Unternehmen zu leisten, kann
nicht die Aufgabe der Polizei Hamburg sein! Wie steht Ihre Partei zu der
Ausbildung von Polizeibeamten?

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Errichtung dieser Mini-
Hochschule in der Bürgerschaft abgelehnt. Nachdem die ersten Anwärter das
Studium absolviert haben, ist sorgfältig zu evaluieren, welche Defizite die
Ausbildung an der Hochschule der Polizei zeigt. Wir werden mit allen Beteiligten
gemeinsam prüfen, welche Änderungen erforderlich und – wenn möglich in
Zusammenarbeit norddeutscher Länder – machbar sind. Insbesondere die
Nichtalimentierung im Grundstudium ist für die zukunftsorientierte
Nachwuchsgewinnung eine schwere Hypothek. Es wird schnellstens zu prüfen sein,
wann und wie man diesen Fehler des CDU-Senats korrigieren und zur Alimentierung
der Nachwuchskräfte vom ersten Tag an zurückkehren kann – so wie es bei allen
anderen Beamtengruppen auch gehandhabt wird.

Die HdP steht seit ihrer Gründung für eine exzellente Ausbildung in ihren
international anerkannten Bachelor-Studiengängen Polizei und
Sicherheitsmanagement. Aufgrund des letztgenannten Studiengangs engagieren
sich zahlreiche renommierte Unternehmen zudem für die Studenten in Form von
Kooperationen, Praktikumsplätzen oder Stipendien. Da die Studenten beider
Studiengänge in den ersten acht Monaten zeitgleich dieselben Vorlesungen
besuchen, können sie voneinander lernen und sich dabei optimal auf eine spätere
berufliche Zusammenarbeit vorbereiten.

Wir haben die Integration des Sicherheitsgewerbes in die Hochschule der Polizei
immer abgelehnt. Die jetzige Form der Hochschule der Polizei ist aus unserer Sicht
kein Erfolgsmodell, weil sie zu klein und zu abhängig von der Polizeiführung ist. Wir
brauchen eine unabhängige wissenschaftliche Polizeiausbildung in enger
Kooperation mit der Polizei und schlagen eine Anbindung der Polizeihochschule an
die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) vor. Eine Alimentierung
muss in diesem Zusammenhang neu geprüft werden, die Erfahrungen der HdP dazu
ausgewertet werden.

Die Ausbildung von Polizeibeamten ist eine Aufgabe des Staates.

DIE LINKE fordert die Verbesserung der Aus- und Fortbildung aller Polizistinnen und
Polizisten. DIE LINKE hat deshalb auf ihrer Fachtagung mit dem Titel
„Demokratisierung der Polizei“ das Konzept des „Deutschen Instituts für
Menschenrechte“ zur „Menschrechtsbildung für die Polizei“ diskutiert. DIE LINKE will
damit einen Beitrag zu einer Polizei leisten, die die Grund- und Menschenrechte in
der Praxis zur Verwirklichung des demokratischen Rechtsstaats achtet und schützt.
Das „Deutschen Instituts für Menschenrechte“ wurde von allen im Bundestag
vertretenen Fraktionen im Jahre 2001 gegründet, wird aus dem Bundeshaushalt
finanziert und arbeitet zu den menschenrechtliche Anforderungen an die
Sicherheitspolitik. Deshalb beabsichtigt DIE LINKE nicht nur den jetzigen Status der
Stellen bei der Polizei zu erhalten, sondern neue Stellen bei der Polizei,
insbesondere im Ausbildungs- und Fortbildungsbereich bei der Landespolizeischule
und der Hochschule der Polizei zu schaffen.
DIE LINKE unterstützt die Forderung der GdP, dass die Ausbildung für
privatwirtschaftliche Unternehmen nicht Aufgabe der Hochschule der Polizei ist.

6. Die GdP fordert die Wiederherstellung der uneingeschränkten freien
Heilfürsorge! Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte müssen einen Anspruch
auf freie Heilfürsorge während ihres Berufslebens haben! Wie steht Ihre Partei
zur Beihilfe und zur freien Heilfürsorge?

Die Abschaffung der freien Heilfürsorge war ein tiefer Griff in die Geldbörsen der
Vollzugsbeamten. Angesichts entsprechender Hinweise versprechen wir eine
ehrliche Bestandsaufnahme, ob dieser Schritt den Haushalt tatsächlich entlastet hat
oder die Stadt im Ergebnis teuer zu stehen kommt. Ein Versprechen, die freie
Heilfürsorge wieder einzuführen, wäre nicht seriös.

Die CDU steht zur Abschaffung der Freien Heilfürsorge bei Neueinstellungen als
notwendige Sparmaßnahme, die die Polizei im Vergleich zu anderen Beamten nicht
schlechter stellt.

Die Freie Heilfürsorge war ein Privileg, das die CDU mit Wirkung zum 01.01.2005
abgeschafft hat. Eine Wiedereinführung erscheint uns nicht gerechtfertigt, weil den
Besonderheiten des Dienstes als Polizeibeamter/in durch die Regelungen des
Beamtenversorgungsgesetzes in den § 30 ff hinsichtlich der Unfallfürsorge
Rechnung getragen wird.

siehe Antwort zu 2.: Zuerst Kassensturz, dann Entscheidungen, welche vorrangigen
Maßnahmen getroffen werden müssen.

DIE LINKE unterstützt die GdP bei ihrer Forderung nach Wiederherstellung der
uneingeschränkten freien Heilfürsorge von Polizeivollzugsbeamtinnen und –
beamten.

7. Polizeibeamte gehen mit 60 Jahren in den Ruhestand. Sie haben bislang ein
Übergangsgeld beim Eintritt in den Ruhestand erhalten. Dieses wurde einfach
abgeschafft. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung der GdP nach einer
Wiedereinführung?

Wir haben die Abschaffung der Ausgleichszahlung für Vollzugsbeamte für einen
Fehler gehalten – zumal dieser Schritt in einer Hauruck-Aktion ohne Beteiligung der
Personalvertretungen durchgezogen wurde. Die haushalterischen
Hinterlassenschaften der CDU-Senate werden es aber vermutlich nicht ermöglichen,
jeden Fehler wieder rückgängig zu machen.

Eine Wiedereinführung ließe sich zurzeit leider nicht mit der angestrebten
Konsolidierung des Haushalts vereinbaren.

Der Spielraum hierfür ist angesichts der angespannten Haushaltslage äußerst
gering. Wir sehen bei realistischer Betrachtung nur Chancen, wenn es gelingt,
innerhalb des Etats der Innenbehörde Mittel dafür bereit zu stellen.

siehe Antwort zu 2 und 7: Zuerst Kassensturz, dann prüfen was möglich ist. Wir
halten Versprechungen, die vor der Wahl gegeben und nach der Wahl gebrochen
werden, für unseriös.

DIE LINKE unterstürzt die GdP bei ihrer Forderung, dass das Renteneintrittsalter bei
Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte bei 60 Jahren und bei Angestellten bei 65
Jahren liegt. DIE LINKE kämpft in den Ländern und auf Bundesebene seit Jahren
gegen die Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre. Die Anhebung des
Renteneintrittsalters auf über 65 Jahre lehnen wir ab, weil sie faktisch weitere
flächendeckende Kürzung der Renten bewirkt. Notwendig sind flexible
Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 60 bzw. 65. Lebensjahr. Langfristig strebt DIE
LINKE für alle Beschäftigten ein Renteneintrittsalter ab 60 Jahre an, ohne dass dies
zu Abschlägen bei der Rente führt. DIE LINKE unterstützt deshalb auch die
Forderung der GdP nach einer Wiedereinführung des Übergangsgeldes beim Eintritt
in den Ruhestand.

8. Die GdP fordert für die Kolleginnen und Kollegen von der Politik endlich
Konzepte für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie! Hier ist auf die
besondere Situation von schichtdienstleistenden Kolleginnen und Kollegen
einzugehen, die ganz andere Betreuungsbedürfnisse als normal arbeitende
Bürger haben. Hat Ihre Partei Angebote an die Familien der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bei der Polizei Hamburg?

Mit dem – maßgeblich von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten formulierten
und im Zuge eines Volksbegehrens durchgesetzten – Kinderbetreuungsgesetz und
dem Kita-Gutscheinsystem wurde das Ziel verfolgt, die Angebote der
Kindertagesbetreuung besser auf die Bedarfe gerade berufstätiger Eltern und ihrer
Kinder abzustimmen. Hamburgs Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung
ihrer Kinder in dem Umfang, wie sie berufstätig sind, das heißt auch über die
herkömmlichen Öffnungszeiten einer Kita hinaus. In der Praxis gibt es aber noch
Nachholbedarfe insbesondere für die Betreuung der Kinder Schichtdienstleistender.
Diesen Bedürfnissen wollen wir besser gerecht werden, ob durch
Betriebskindergärten oder besondere Kooperationen mit bestehenden
Betreuungseinrichtungen.

Eine ganz besondere Erleichterung für alle Berufstätigen Eltern in Hamburg ist die
sehr gute Kindertagesbetreuung: Hamburg ist Spitzenreiter unter den westdeutschen
Bundesländern. Bei uns haben Kinder berufstätiger Eltern von Geburt an einen
Rechtsanspruch auf täglich bis zu zwölf Stunden Betreuung. Das letzte Kita-Jahr ist
kostenfrei und Geschwisterkinder haben Anspruch auf Kindertagesbetreuung zu
erheblich reduzierten Kosten.
Wir wollen dies gerade mit Blick auf die Polizei weiterentwickeln. So sollen
vorhandene Projekte wie die Kindernotfallbetreuung („Hamburger Kinderhafen“), an
denen auch die Polizei beteiligt ist, weitergeführt und sofern notwendig ggf.
ausgebaut werden.

Lange Einsätze, Schichtdienst und psychische Belastungen sind Alltag bei der
Polizei. Aus diesem Grund halten wir eine ganzheitliche Gesundheitsförderung bei
der Polizei für besonders wichtig. Das fängt beim Dienstsport an und geht bis zur
professionellen psychologischen Betreuung bei Bedarf.
Wir wollen auf breiter Front Maßnahmen bei der Polizei fördern, die entlastend
wirken können. Das reicht von Ernährungsberatung über Teamförderung. Besonders
wichtig ist die Förderung und Nutzung aller Möglichkeiten flexibler
Arbeitszeitmodelle, deren Möglichkeiten wir weiter ausbauen wollen.

Ja. Wir fordern z.B. die Flexibilisierung der Kita-Angebote, damit der Berufsalltag der
Polizei und das Familienleben besser in Einklang gebracht werden können.

DIE LINKE ist der Auffassung, dass gute Kitas die Zukunft unserer Kinder sichern.
Gute Betreuung und Bildung von Anfang an sind ein Beitrag gegen Armut und
Erwerbslosigkeit, für Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit. Seit 2003 ist die
Kindertagsbetreuung durch das Kita-Gutschein-System privatisiert, 2004 wurden die
finanziellen Mittel für Kitas vom CDU-Senat massiv gekürzt. Die Folge: immer
weniger Erzieherinnen und Erzieher für immer mehr Kinder, keine Zeit für individuelle
Förderung, Elterngespräche und besondere Aktivitäten. Das wollen wir ändern, denn
frühkindliche Bildung ist eine Grundrecht und keine Ware.
Die Hortbetreuung an Ganztagsschulen, die der CDU-Senat jetzt plant, läuft auf
bloße Verwahrung statt Betreuung hinaus. Denn statt jetzt 18.000 sollen dann 28.000
Kinder betreut werden, von ebenso wenig Erzieherinnen und Erziehern wie bisher.
Wir fordern: gebührenfreie Ganztagsplätze für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr!

9. Moderne Kriminalitätsbekämpfung braucht moderne Ausstattung. Ohne die
Nutzung des Internets ist eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung nicht
mehr möglich. Weitere Schwerpunkte sind Jugendgewalt und Bekämpfung der
organisierten Kriminalität.
Wird Ihre Partei sich für eine bessere Ausstattung der Polizei mit
Internetzugängen einsetzen? Wie stehen Sie der Jugendgewalt und der
Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegenüber?

Weil Verbrechen sich nicht lohnen darf, werden wir die Bekämpfung von
Organisierter Kriminalität, von Wirtschafts- und Internetkriminalität sowie von
Korruption zum Schwerpunkt in Hamburg machen. Dazu gehören die Einführung
eines effektiven Korruptionsregisters, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch
Lageberichte, Internetzugänge für alle Polizei- Computer als Sofortmaßnahme,
verbesserte Einstellungsbedingungen für externe Expertinnen und Experten
(Wirtschaftswissenschaftler, Techniker etc.) im Landeskriminalamt und die
Intensivierung der Vermögensabschöpfung und eine gemeinsame
Verfahrensstrategie von Polizei und Justiz bei Wirtschaftsstrafsachen nach dem
Vorbild Bremens.
Wir werden in neues Konzept gegen Jugendgewalt auflegen und umsetzen, das u. a.
eine wesentlich frühere Intervention schon bei den unter 14jährigen (z.B. mit
konsequenter Durchsetzung des Schulbesuchs), verbindlichere Anti-Gewalt-
Trainings, mehr und schnellerer Fallkonferenzen aller beteiligten Behörden, eine
Bündelung der Zuständigkeiten in Häusern des Jugendrechts in zwei Pilotbezirken,
die Schaffung einer intensivpädagogischen Einrichtung für besonders
gewaltauffällige Jugendliche im Nordverbund, die verstärkte Durchsetzung des
Jugendschutzes zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs, eine
Entwaffnungsstrategie für die Stadt (mit zusätzlichen Waffenverbotszonen und einer
breit angelegten öffentlichen Kampagne), schnellere Jugendstrafverfahren sowie
eine Stärkung des Opferschutzes bei Jugendgewalt vorsieht.

Ja, jeder Mitarbeiter soll ab Mai dieses Jahres an seinem Arbeitsplatz einen
Internetanschluss erhalten. Beschluss und Umsetzung eines umfassenden
Handlungskonzepts gegen Jugendgewalt sind erfolgt. Das sogenannte 10-Säulen-
Konzept sieht ein intensives und vernetztes Handeln gegen Jugendgewalt vor und
wird ständig weiterentwickelt. Ebenso entschlossen soll auch weiterhin der Kampf
gegen die organisierte Kriminalität geführt werden.

Der Zugang zum Internet gehört inzwischen zu den selbstverständlichen
Arbeitsmitteln, die ebenso wie das Telefon allen Polizistinnen und Polizisten zur
Verfügung stehen sollten.
Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist besonders anspruchsvoll, weil sie
sich mit Teilen des normalen Wirtschaftslebens verbindet und immer neue
Handlungsfelder erschließt. Solche kriminellen Strukturen aufzudecken und zurück
zu drängen funktioniert nur mit kompetenten SpezialistInnen und einer konsequenten
Gewinnabschöpfung. Modelle zur Re-Investition dieser Gewinnabschöpfungen in die
Bekämpfung der OK sind für uns denkbar, soweit sie nicht zu politisch
unkontrollierbaren internen Nebenhaushalten führen.
Die Frage nach der Jugendgewalt lässt sich nicht allein mit dem Blick auf
Jugendliche und Polizei beantworten. Der Zusammenhang zwischen
Kriminalitätsraten und den sozialen und kulturellen Lebensbedingungen macht
bessere Bildung, bessere Wohnverhältnisse und den Einsatz für gerechte Teilhabe
am gesellschaftlichen Reichtum zur besten Präventionsstrategie.
Insbesondere männliche Jugendliche sind überdurchschnittlich oft Täter, aber auch
Opfer von Gewalttaten. Wir brauchen schnelle und eindeutige Reaktionen der
beteiligten Personen und Stellen. Dabei müssen Strafen angemessen und spürbar
sein, Jugendlichen in ihrer persönlichen Situation wahrnehmen und erkennen, um
kriminelle Karrieren an diesem Punkt zu beenden, statt sie weiter zu befördern. Dem
schnellen und vernetzten Eingreifen dient das von uns eingerichtete Projekt PriJus,
das wir fortsetzen und ausbauen wollen.

Die FDP fordert eine Modernisierung der Ausstattung der Polizei. Im Bereich Internet
gibt es nach unserer Kenntnis einen gewaltigen Aufholbedarf hinsichtlich Technik
und Ausbildung. Die Bekämpfung der Jugendgewalt und der OK sind aus unserer
Sicherheit Schwerpunktthemen der

DIE LINKE unterstützt die Forderung der GdP Internetzugänge für die Polizei
einzurichten. Zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sind die erforderlichen
Sachmittel und qualifiziertes Personal bereitzustellen.
Zur Jugendkriminalität hat DIE LINKE differenzierte Antworten entwickelt, weil die
gesellschaftspolitischen Ursachen der Jugendkriminalität vielschichtig und komplex
sind. DIE LINKE ist wie eine Vielzahl von WissenschaftlerInnen der Auffassung, dass
die Ursachen der Jugendkriminalität vor allem in sozialen und gesellschaftlichen
Ausgrenzungen begründet liegen. Die beste Kriminal- und Gewaltprävention
resultiert deshalb für DIE LINKE aus einer sozial gerechten Bildungs-, Sozial- und
Arbeitsmarktpolitik, die gerade den jungen Menschen Lebens- und
Berufsperspektiven ermöglicht.
Geradezu ignorant und diskriminierend war die Analyse von Innensenator Ahlhaus
(CDU). In einem Interview in der Welt formulierte dieser wörtlich: „Jugendliche
Straftäter werden immer brutaler. Wer den Ursachen dieser Taten auf den Grund
gehen will, der muss schonungslos alle Fakten beim Namen nennen. Und zur
Wahrheit gehört eben auch, dass derartige Gewaltstraftaten von deutlich
überproportional vielen Jugendlichen mit Migrationshintergrund verübt werden.“
Die Diskriminierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch Bürgermeister
Ahlhaus besteht in der bewusst verkürzten Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik:
- erstens sind in der Alterskohorte der Jugendlichen überproportional viele
Jugendliche mit Migrationshintergrund vertreten,
- zweitens gibt es ein erhöhtes Anzeigeverhalten gegenüber Jugendlichen mit
Mirgrationshintergrund und
- drittens werden von den Repressionsorganen besonders häufig Jugendliche mit
Migrationshintergrund verdächtigt, kontrolliert und bestraft, weshalb sie auch
überproportional häufig in der Statistik auftauchen. Die Signifikanz besteht deshalb
bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor allem in der Aufhellung des
Dunkelfeldes.
Wer also behauptet, die Wahrheit sei, dass die Ursache der Jugendkriminalität in der
ethnischen Herkunft der Jugendlichen liegt, begeht als Innensenator und
Bürgermeister einen rassistischen Denkfehler.
Anstatt die gesellschaftspolitischen Ursachen für die Jugendkriminalität selbstkritisch
zu untersuchen und zu reflektieren, um politisch wirksame Handlungskonzepte zu
erarbeiten, werden die Jugendlichen ein weiteres Mal stigmatisiert – und zwar als
kriminell.
Diese These wird durch die wissenschaftliche Studie von Prof. Pfeiffer vom
Kriminologischen Forschungsinstitut zur Jugendkriminalität bestätigt. In der FAZ wird
Prof. Pfeiffer mit den Worten zitiert: „Jugendkriminalität ist keine Ausländerthema,
sondern ein Unterschichtenthema.“ Indirekt wird Prof. Pfeiffer mit dem Beispiel zitiert,
dass wenn ein Jugendlicher mit Migrationshintergrund zur Realschule geht und ohne
einen prügelnden Vater aufwachse, sein Gewaltpotential nicht größer als das eines
deutschen Jugendlichen unter vergleichbaren Verhältnissen sei.
Das Problem ist und bleibt, dass die Verhältnisse eben nicht vergleichbar sind:
gerade männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund sind in dieser Gesellschaft
drastisch benachteiligt, in der Schule, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz,
beim Hochschulzugang, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche werden
„Ausländer" abgewiesen. Diese Ursachen erfahren die Jugendlichen am eigenen
Leib, von Anfang an, mit ihren Familien und Freunden.
Das gesellschaftliche Phänomen der Jugendkriminalität ist ein deutliches Spiegelbild
unserer Gesellschaft, sie ist Ausdruck und Reaktion auf die gesellschaftlichen
Verhältnisse in denen wir leben, sie ist ein Hilfeschrei von Jugendlichen aus
bildungsfernen Milieus, deren Perspektive Armut und Ausgrenzung heißt.
Die Forderungen der law-and-order-Fraktionen nach Gesetzesverschärfungen,
Waffenverbotszonen und mehr Polizeikontrollen lösen das Problem der
Jugendkriminalität nicht, sondern sind hilflose rechtspopulistische Antworten auf ein
komplexes Problem.
Wenn ein Innensenator die Ursache für die Jugendkriminalität in der ethnischen
Herkunft der Jugendlichen sieht, ist das ein drastisches Armutszeugnis für einen
CDU-Senats, der nicht Armut und Ausgrenzung in bildungsfernen Milieus dieser
Stadt bekämpft, sondern Jugendliche mit Migrationshintergrund öffentlich
diskriminiert.
DIE LINKE fordert die in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenden Fraktionen
auf, in der nächsten Legislatur eine Enquetekommission einzusetzen, die eine
wissenschaftlich fundierte Debatte über die Ursachen der Jugendkriminalität führt,
damit wirksame Handlungsempfehlungen für die Politik erarbeitet werden können.

10. Der dramatischen Zunahme der Gewalt im öffentlichen Raum muss mit
umfassenden und behördenübergreifenden Konzepten begegnet werden. Wie
steht Ihre Partei dem Phänomen gegenüber?

Wir wollen die Straßengewalt nicht nur achselzuckend zur Kenntnis nehmen.
Gewalttäter gehören sanktioniert. Wir wollen die Gewaltkriminalität nicht zuletzt mit
unseren Vorhaben gegen Jugendgewalt (s. o.) besser in den Griff bekommen.
Außerdem soll mit unserem Konzept „Bahnsteigkante“ mit zusätzlichem
Sicherheitspersonal beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) die Sicherheit im
öffentlichen Personennahverkehr gestärkt werden. Dazu gehört auch die
Zusammenführung der verschiedenen Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen
in einer Hand sowie ein Alkohol- und Waffenverbot.

Wir unterstützen das an die Ergebnisse der Senatskommission gegen Gewalt im
öffentlichen Raum anknüpfende Maßnahmenpaket, das bereits erfolgreich laufende
Projekte und Programme erweitert und sich ja gerade durch umfassende
Behördenübergreifende Vernetzung auszeichnet. Aber auch die Neueinstellung von
100 Polizisten soll helfen, Gewalt im öffentlichen Raum adäquat zu begegnen.

Eine wirklich signifikante Zunahme von angezeigten Gewaltdelikten im öffentlichen
Raum stellen wir in Hamburg nur rund um die Reeperbahn fest, dort allerdings oft als
Phänomen einer eventorientierten Jugendkultur und im Zusammenhang mit Alkohol.
Insgesamt war die Gewaltkriminalität in Hamburg in den letzten 10 Jahren eher
rückläufig. Die Ursachen für die Trendwende in jüngster Zeit ist noch nicht klar
analysiert, die sog. Aufhellung des Dunkelfeldes insbesondere durch massive
Polizeipräsenz und die Videoüberwachung im Bereich St. Pauli/Reeperbahn hat
daran einen Anteil.
Gegen Gewalt im öffentlichen Raum setzen wir auf eine konsequente
Entwaffnungsstrategie in der ganzen Stadt, flexible Einsatzstrategien in akuten
Lagen, aber auch auf den Grundsatz, dass der öffentliche Raum öffentlich bleiben
muss und es keine Verdrängung von gesellschaftlich marginalisierten Gruppen
geben darf. Gegenüber Gewalttätern brauchen wir schnelle und eindeutige
Reaktionen der beteiligten Stellen. Dazu muss das Konzept gegen Jugendgewalt
weiterentwickelt, der präventive Ansatz verstärkt werden.

Die behördenübergreifende Zusammenarbeit unter Federführung der Innenbehörde
ist erforderlich.

siehe Frage 9

11. Die besonderen Anforderungen und Qualifikationen für die
Wasserschutzpolizei müssen bei der Auswahl der Bewerber Berücksichtigung
finden. Wie steht Ihre Partei zu der Wasserschutzpolizei?

Hamburgs wirtschaftlicher Erfolg ist immer noch eng mit dem Hafen verknüpft. Hafen
ist Hamburg. Und die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei sind
unverzichtbar, um die Sicherheit des Hafens und auf der Elbe zu gewährleisten. Wir
wissen um die Problem bei der Wasserschutzpolizei, insbesondere bei der
Nachwuchsgewinnung.

Die Wasserschutzpolizei Hamburgs ist für die Sicherheit und
Verbrechensbekämpfung im Hamburger Hafen, aber auch auf der Elbe, von
Schnackenburg bis hin zur offenen See, unentbehrlich ist. Im Rahmen der
verfügbaren Möglichkeiten setzen wir uns dafür ein, effektive und attraktive
Rahmenbedingungen für die weitere qualifizierte Nachwuchsgewinnung zu schaffen.

Die Aufgaben der Wasserschutzpolizei müssen genauso intensiv und sorgfältig
wahrgenommen werden wie alle anderen Aufgaben der Polizei. Das bedeutet jedoch
nicht, dass die gewachsenen Strukturen im Bereich der Wasserschutzpolizei nicht
überdacht werden können. Prioritäten müssen jedoch der sichere Hafenbetrieb und
Schiffsverkehr haben.

Sie ist für eine Hafenstadt unverzichtbar. Die Ausbildung muss anforderungsgerecht
gestaltet werden.

DIE LINKE unterstützt die Forderungen der GdP im Hinblick auf die
Wasserschutzpolizei, vor allem die Forderung nach einer leistungsgerechten
Bezahlung, die aufgrund der erforderlichen besonderen Qualifikationen bei der
Wasserschutzpolizei gerechtfertigt sind.

12. Hamburg braucht ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei allen
innerdienstlichen Maßnahmen. Schwarz- Gelb hat grade ein aus
gewerkschaftlicher Sicht vorbildliches Mitbestimmungsgesetz in Schleswig-
Holstein erlassen. Befürwortet Ihre Partei auch ein solches
Mitbestimmungsgesetz für Hamburg?

Die SPD steht zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Mit einer Novelle des
Personalvertretungsgesetzes werden wir die Personalvertretung stärken. Wir haben
bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sich an den bisher in Schleswig-Holstein
geltenden Regelungen orientiert. Die Personalräte sollen wieder als Partner bei der
Organisation einer guten Verwaltung wahrgenommen werden und effektive
Mitspracherechte erhalten.

In Hamburg besteht ein Personalvertretungsgesetz, das im Jahre 2006 an die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst wurde.

Ja, wir würden eine Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsrechtes nach
Schleswig-Holsteinischen Vorbild unterstützen.

Die Übernahme der schleswig-holsteinischen Bestimmungen werden wir nach
Einzug in die Bürgerschaft prüfen.

Das Mitbestimmungsgesetz in Schleswig Holstein vom 11. Dezember 1990 ist von
der Gewerkschaften und Personalräten erkämpft worden und unter einer SPDRegierung
in Kraft getreten. Kernpunkte sind die Allzuständigkeit der Personalräte
(§§ 2 i.V.m. § 51), die enge und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen
Dienststelle und Personalrat (§ 2), die Mitbestimmung in allen personellen, sozialen,
organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten (§ 51) sowie die
in weiten Teilen bindende Wirkung von Einigungsstellenentscheidungen (§ 54).
Seit Jahren wurde immer wieder der Versuch unternommen, die Rechte der
Personalräte zu beschneiden. Aktuell hat die CDU-FDP-Regierung im
Haushaltsstrukturgesetz den Fortbildungsumfang begrenzt und die Größe der
Personalratsgremien reduziert. Der Freistellungsschlüssel konnte durch Proteste der
Gewerkschaften gehalten werden.

DIE LINKE setzt sich für starke Personalräte im Öffentlichen Dienst ein und fordert
auch für Hamburg eine umfassende und an den Interessen der Beschäftigten
orientierte Reform des Personalvertretungsrechts.

13. Kein weiterer Rückzug der Polizei aus der Fläche. Keine weiteren PK -
Zusammenlegungen! Angekündigte Sparmaßnahmen sind zurückzunehmen.
Die Fahrradstaffel, Polizeiposten in Bergedorf, Diensthundeschule,
Hubschrauberstaffel und das WSPR 4 in Cuxhaven müssen in vollem Umfang
erhalten bleiben! Wie stehen Sie zu diesen Sparmaßnahmen des Senats?

Dort, wo die Stadt Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bietet, darf es
nicht zu Personalreduzierungen kommen. Wir werden den aktuellen Stand von 7.700
Vollzugsstellen bei der Polizei halten. Kein Polizeikommissariat wird geschlossen, mit
der SPD wird es keinen weiteren Rückzug aus der Fläche geben. Das heißt aber
nicht, dass nicht auch bei der Polizei Möglichkeiten des effizienteren
Personaleinsatzes gefunden werden könnten. Nach allem, was wir derzeit –
insbesondere aus Gesprächen auch mit der GdP – wissen, erreichen die genannten,
vom CDU-Senat beschlossenen Einsparmaßnahmen dieses Ziel aber nicht, sondern
führen mittelfristig eher zu Mehrausgaben. Wenn Hamburgs Wählerinnen und
Wähler uns ihr Vertrauen schenken, werden wir einen neuen Haushaltsplan
aufstellen, der das berücksichtigt. Wer kopflos spart, ist nicht sparsam.

Eine Dienststelle der Wasserschutzpolizei in Cuxhaven bleibt erhalten. Der Großteil
der Polizeiposten in Bergedorf bleibt bestehen. Hiermit kann die Fläche effizient
abgedeckt werden. Eine Zentralisierung steht nicht mehr zur Debatte. Andere
Sparmaßnahmen sind leider notwendig, um die bereits angesprochene
Konsolidierung des Haushalts zu ermöglichen. Wir sind aber überzeugt davon, dass
die Effektivität der Polizeiarbeit dadurch nur so gering wie möglich beeinträchtigt
wird: Es wird in Hamburg weiterhin den Einsatz von Hubschraubern und
Polizeistreifen mit Fahrrädern und Hunden geben.

Diese Sparvorschläge wurden von der CDU-geführten Innenbehörde in die
schwarzgrünen Haushaltsberatungen eingebracht. Wir hätten andere Schwerpunkte
gesetzt, beispielsweise den Verzicht auf die Reiterstaffel und das Polizeiorchester.
Die bisher vorgelegten Einsparvorschläge sollten unter Berücksichtigung der
praktischen Umsetzungskonsequenzen sorgfältig geprüft werden. Das ist bisher nur
unzureichend geschehen.

Wir lehnen die Zentralisierungskonzepte bei den Polizeirevieren und die weiteren
Sparmaßnahmen ab.

DIE LINKE unterstützt die Forderungen der GdP, dass die Polizei auch in der Fläche
für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erreichbar sein muss. DIE LINKE spricht sich
dafür aus, dass die Fahrradstaffel, die Polizeiposten in Bergedorf, die
Diensthundeschule, die Hubschrauberstaffel und das WSPR 4 in Cuxhaven erhalten
bleiben. Wir lehnen insbesondere die Zusammenlegung von Polizeirevierwachen und
die Auflösung der Diensthundeschule ab. Für die Diensthundeschule fordert DIE
LINKE eine intensivere Aus- und Fortbildung von Polizeibediensteten und
Diensthunden, damit es beim Einsatz mit den Hunden zu keinen gefährlichen
Bissverletzungen kommt. DIE LINKE plädiert zeitgleich für die Auflösung des
Polizeiorchesters und der Reiterstaffel, deren Nutzen für die Öffentliche Sicherheit in
Hamburg mehr als fraglich sind.

14. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung der GdP nach einer Erhöhung der
Schichtzulagen? Die Kolleginnen und Kollegen reiben sich im
gesundheitsschädlichen Schichtdienst auf und werden mit lächerlichen
Zahlungen abgespeist. Wir fordern mindestens 5,- € für die Dienste am
Samstag, nachts und an Feiertagen.

Wie gesagt: Wir werden die Besoldungssituation sorgfältig analysieren. Aber wir
bezweifeln, dass die haushalterischen Hinterlassenschaften der CDU-Senate eine
solche Vergütung ermöglichen.

Eine Erhöhung können wir vor dem Hintergrund der immer noch angespannten
Haushaltslage derzeit leider nicht vornehmen.

Der Spielraum hierfür ist angesichts der angespannten Haushaltslage äußerst
gering. Wir sehen realistischer Betrachtung nur Chancen, wenn es gelingt, innerhalb
des Etats der Innenbehörde Mittel dafür bereit zu stellen.

Die Forderung der GdP ist nachvollziehbar. Die finanziellen Auswirkungen und die
Machbarkeit können nur nach einem Kassensturz (siehe Antwort zu 2.) geprüft
werden.

DIE LINKE unterstützt die Forderung der GdP nach einer Erhöhung der
Schichtzulage.

15. Wie steht Ihre Partei zu den Bestrebungen, eine zentrale
Personalverwaltung für Schleswig- Holstein und Hamburg zu schaffen
(Kopers)? Die spezifischen Anforderungen an die Personalsachbearbeitung
der Polizei Hamburg, wie z.B. Schichtendienst, Dienst zu ungünstigen Zeiten,
Polizeizulage, besondere gesundheitliche Anforderungen etc. machen eine
eigene Personalsachbearbeitung bei der Polizei erforderlich.

Davon halten wir nichts. Prinzipiell befürworten wir Sozialdemokraten den Ausbau
der Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer. Mit einer
Verwaltungskooperation um der Verwaltungskooperation willen ist aber keinem
geholfen. Gerade für Personal Verantwortliche müssen ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter kennen, um ihre berufliche Entwicklung fördern und eventuelle Konflikte
lösen zu können. Deshalb darf die Personalverantwortung nicht in einer
organisatorisch entfernten oder gar abgehobenen Dienststelle angebunden sein. Das
gilt auch für weite Teile der Disziplinarverantwortung.

Hier sind noch keine Entscheidungen getroffen. Hinsichtlich der Polizei bewerten
auch wir derartige Bestrebungen kritisch. In jedem Fall wird sich die CDU dafür
einsetzen, das bei Konkretisierungen der derzeitigen Überlegungen zur
Zentralisierung die besonderen Anforderungen der Polizei angemessen
Berücksichtigung finden.

Diese Frage muss nach fachlichen Erfordernissen und unter Schaffung bzw.
Bewahrung reibungsloser Abläufe beantwortet werden. Hierfür liegt uns bisher kein
bewertbares Konzept vor.

Die FDP ist skeptisch hinsichtlich der Eignung und Wirtschaftlichkeit zentralisierter
Personaldienste. Bevor Kopers o.ä. eingeführt wird, müssen alle Ziele, Maßnahmen,
Auswirkungen und Effekte transparent auf den Tisch. Dies gilt übrigens auch für
andere strukturverändernde Konzepte in der Öffentlichen Verwaltung.

DIE LINKE lehnt die Zusammenlegung der Personalverwaltungen von Schleswig-
Holstein und Hamburg ab und unterstützt die Forderung der GdP, dass die
Personalsachbearbeitung für ca. 9.000 Polizeibedienstete in Hamburg eigenständig
bleibt.
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