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Antrag auf Neufestsetzung der Bezüge / Musterklage

Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht stehen noch aus!

GdP unterstützt Musterverfahren des dbb

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch mehrere Dienststellen „geistert“ momentan ein Antrag auf Neufestsetzung der Bezüge etc. Dieser Antrag basiert größtenteils auf einem Musterantrag des sächsischen Richterbundes, der zur Untermauerung seiner Ansprüche ein Gutachten bei der Unternehmensberatung Kienbaum in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten fehlt jedoch dem vorliegenden Antrag. Die Zahlen aus dem im Umlauf befindlichen Schreiben sind auch diesem Schreiben entnommen und spiegeln die Situation in Sachsen wider.

Zutreffend ist, dass vor dem Bundesverfassungsgericht mehrere
Entscheidungen zur Höhe der Alimentation anhängig sind, die auch dieses Jahr
noch entschieden werden sollen. Es ist leider auch wahr, dass bei allen Kürzungen
und Streichungen der Sonderzahlung seit 2003 bislang kein einziges Bundesland
eine solche Kürzung wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 GG zurücknehmen
musste und in Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein fielen die Kürzungen deutlich drastischer als jetzt in Hamburg
aus, auch wenn die GdP Hamburg diese Streichungen als Lohndiebstahl
ansieht.

Allerdings sind Besoldung und Versorgung Teilelemente des einheitlichen
Tatbestandes der Alimentation und hier hat der Senat den ersten Pflock
hineingerammt, indem er bei stetig steigenden Lebenshaltungskosten die
Ruhegehaltsempfänger abkoppelt.

So hat man nicht gewettet und unsere Position ist eindeutig:
Wer Beamte einstellt, hat auch für die Pensionen zu sorgen!

So spart man während der aktiven Zeit die Lohnnebenkosten und stiehlt sich dann
mit Haushaltsargumenten aus der Pflicht bei den Versorgungsempfängern!
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, ob die Alimentation noch
amtsangemessen ist, werden hier von entscheidender Bedeutung sein und können
natürlich nicht vorweggenommen werden.

Die GdP Hamburg unterstützt ausdrücklich die vom DBB angekündigten
Musterverfahren!

Für Mitglieder der GdP bedeutet dies:

ein eigener Antrag muss nicht gestellt werden!

Denn sollte die Alimentation nach Wegfall der Sonderzahlung nicht mehr
amtsangemessen und somit verfassungswidrig sein, würde eine entsprechende
Neuregelung für alle Kolleginnen und Kollegen gelten.

Der Landesvorstand
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