Zum Inhalt wechseln

Tarifverhandlungen 2011

Einigung erzielt!

GdP Hamburg erwartet eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für Beamte und Versorgungsempfänger

Hamburg.

"Gut, dass es in der dritten Runde noch zu einem angemessenen Tarifergebnis gekommen ist", kommentiert Uwe Koßel, Landesvorsitzender der GdP Hamburg das gestrige Ergebnis der Tarifverhandlungen in Potsdam. "Aber nun erwarten wir vom neuen Senat in Hamburg, dass es eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger gibt! Das ist die Stadt ihren Beschäftigten und Beamten schuldig!".

Uwe Koßel machte deutlich, "dass auch unser Engagement hier in Hamburg einen kleinen Teil dazu beigetragen hat, dass es in der dritten Runde zu einem Ergebnis kam. Mein Dank gilt allen, die sich an unseren Warnstreikaktionen beteiligt haben!".

"Wir haben nach zähem Ringen ein akzeptables Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Ländern erzielt“, kommentiert der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, das am späten Donnerstagabend nach stundenlangen Verhandlungen erzielte Ergebnis für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder.

Mit einer Einkommensverbesserung im Volumen von 2,3 Prozent in diesem Jahr und 2,8 Prozent im kommenden Jahr, hätten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Zielmarken, einen Inflationsausgleich zu erreichen und Reallohnverluste zu verhindern, übertroffen. Witthaut: „Das Ergebnis ist kein Grund zur Euphorie, aber auch kein Grund zum Jammern.“

Die 580.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten für 2011 eine Einmalzahlung von 360 Euro (Auszubildende 120 Euro) und zusätzlich ab 1. April eine lineare Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent. Das entspricht in der Jahreswirkung einem Plus von 2,3 Prozent. Zum 1. Januar 2012 steigen die Gehälter um weitere 1,9 Prozent linear plus 17 Euro (Auszubildende 6 Euro). Dies entspricht einer Erhöhung von 2,55 Prozent. Ebenfalls wurde vereinbart, dass zum 1. Januar 2012 eine modernisierte Regelung zur Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in Kraft tritt. Dazu gehört, dass Bewährungsaufstiege bis zu 6 Jahren direkt bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.

This link is for the Robots and should not be seen.