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Wieder verletzte Polizisten

Wir fordern: §115 StGB - jetzt

Magdeburg.

Bei einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte in Wernigerode wurden am zurückliegenden Wochenende zwei Kollegen schwer verletzt.

Durch vier Deutsche mit russischem Migrationshintergrund wurden die Polizeibeamten mit Schlägen und - bereits am Boden liegend - mit Tritten misshandelt. Sie wurden stationär in einem Krankenhaus aufgenommen.
Die Gewerkschaft der Polizei verurteilt diese Straftat gegen unsere Kollegen aufs Äußerste. Eine schnelle Anerkennung als Dienstunfall dürfte selbstverständlich sein. Hier macht die GdP nochmals darauf aufmerksam, dass viele Kollegen auf die Anerkennung Monate warten müssen. Die Täter werden wahrscheinlich „nur“ wegen der gefährlichen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte belangt, ohne das der Angriff auf Vollzugsbeamte in Ausübung ihres Dienstes besonders berücksichtigt wird.

Wie viele Kollegen müssen noch im Krankenhaus liegen, bis eine Resonanz der Justiz erfolgt und ernsthaft an die Einführung eines § 115 StGB gedacht wird? Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende Streifenbeamte im täglichen Dienst, wie hier in Wernigerode, wurden von der Strafbarkeit bisher nicht erfasst. Der tätliche Angriff auf Polizeivollzugsbeamte soll künftig deutlich härter bestraft werden als die bisherige Widerstandshandlung.


Nach den Fußballausschreitungen vom 07.06.2009 und 26.09.2009 im und am Kurt-Wabbel-Stadion sucht die Polizei nach Gewalttätern. Auf den Seiten des Halle-Forums können Sie die Fahndungsbilder sehen.

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