"Gut, dass es uns gibt!"
Anerkennung von Dienstunfällen
Lange Bearbeitungszeiten, Probleme mit der Anerkennung und der Rückzahlung der verauslagten Gelder sollen verhindert werden. Aus diesen Gründen wandten wir uns am 24.03.2010 mit der Problematik an den Innenminister Holger Hövelmann.
Bereits kurze Zeit später erhielten wir eine ausführliche Antwort. Neben der Betrachtung der entsprechenden Gesetzmäßigkeiten gab es durchaus positive Resonanz.
"Die für den Polizeivollzugsdienst praktizierte Verfahrensweise der Gewährung von Dienstunfallfürsorge ist Ausdruck der besonderen Fürsorge des Dienstherrn und schützt die Polizeivollzugsbeamten vor unzumutbaren finanziellen Belastungen."
So können auf Antrag Vorschüsse und Abschlagszahlungen durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg gewährt werden. Weiter folgt eine klare Ansage an die Behörden und Einrichtungen durch den Innenminister.
"Die Behörden und Einrichtungen der Landespolizei sind angehalten, die Verfahren zur Anerkennung von Unfallereignissen als Dienstunfälle zügig durchzuführen. Von daher sind die von Ihnen genannten Bearbeitungszeiten ausdrücklich nicht die Regel. Gleichwohl nehme ich Ihr Schreiben zum Anlass die Behörden und Einrichtungen nochmals aufzufordern, Dienstunfallanerkennungsverfahren zeitnah zu bearbeiten. Dabei orientiere ich auf eine Bearbeitungsfrist, die grundsätzlich einen Zeitraum von sechs Wochen nicht übersteigt."
Wir werden das Thema weiter forcieren und prüfen, ob sich eine Besserung einstellt.