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Erhebliche Lücken beim Arbeitsschutz in der Polizei

5. Sicherheitskonferenz der GdP

Magdeburg.

Noch immer ist die so genannte Öffnungsklausel des Arbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf den optimalen Schutz von Polizeibeamtinnen und –beamten nicht ausreichend mit Leben erfüllt.

Bei der Festlegung einheitlicher Arbeitschutzstandard bei der Landespolizei gibt es nach Auffassung der GdP noch erhebliche Lücken.
Der polizeiliche Arbeitsschutz darf nicht hinter den quantitativen und qualitativen Anforderungen der gewerblichen Wirtschaft zurückbleiben. Maßstab muss dabei der Stand von Wissenschaft und Technik sein.

Zur Verdeutlichung des hohen Stellwert, der dem Arbeitsschutz im Polizeidienst zukommt, waren die Teilnehmer einer Arbeitsschutzkonferenz der GdP der Auffassung, den höchstmöglichen Arbeitsschutzstandard auf die Arbeitswelt der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten anzuwenden.

Deshalb schlägt die GdP vor, eine Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes im Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

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