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GdP begrüßt Gesetz gegen Stalking

Magdeburg.

Nach unserer Recherche liegt das Straftatenaufkommen in Sachsen Anhalt bei ca. 200 Verfahren pro Jahr. In der öffentlichen Wahrnahme betrifft das aber leider nur Prominente. Sicherlich hat dies mit der Tatsache zu tun, dass es in den Medien dann eine große Rolle spielt, aber schnell wieder zum Alltag übergegangen wird.

Die GdP stellt fest, dass dies aber nur ein Teil der wirklichen Straftaten bedeutet, ein Großteil wird überhaupt nicht angezeigt oder als solches erkannt. Die GdP geht von einer Dunkelziffer von ca. 1000 Straftaten im Land aus.
Die Geschädigten leiden unter dem enormen Eingriff in die Persönlichkeitsrechten, der psychischen und physischen Belastung. Unter Umständen zerbrechen die Betroffenen daran, die Selbstmordgefährdung ist hier enorm hoch.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich, dass Stalking in dem neuen § 238 StGB unter Strafe gestellt wurde. Allein die Tatsache, dass sich eine Beweislast weg vom Opfer hin zu den Strafverfolgungsbehörden verlagert, trägt der Forderung eines opferorientierten Strafrechts Rechnung.

Wenn die gesetzlichen Grundlagen zur Stalking- Abwehr von der Justiz angemessen eingesetzt werden, könnten dadurch viele Stalking- Exzesse wie Körperverletzung und sogar Tötungsdelikte in einem wesentlich früheren Stadium verhindert werden.

Ausdrücklich begrüßt die GdP darüber hinaus, dass mit der Schaffung eines Haftgrundes bei Wiederholungsgefahr für diesen neuen Straftatbestand, ein effektiver Schutz für die Opfer gewährleistet werden kann.

Die GdP weißt daraufhin, dass unabhängig von dieser Gesetzesinitiative bereits Schulungsmaßnahmen für Polizeibeamten der Landespolizei zum Thema Stalking im Jahr 2006 erfolgten und regt an, dass diese weitergeführt und intensiviert werden.

Landesbezirksvorstand

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