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Erhöhung der Mindestversorgung

erneutes Treffen mit dem MF am 21. März

GdP vereinbart mit dem Finanzministerium Musterklagen!

Magdeburg.

Die GdP informierte bereits, dass auch ostdeutschen Beamten im Ruhestand mehr Geld zusteht. Das Finanzministerium, sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehe damit allein in Sachsen-Anhalt ca.900 Ruhestandsbeamten eine höhere Pension zu, erklärte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und schätzt die Kosten auf etwa zehn Millionen Euro."
Vertreter der GdP trafen sich am 08.03.2006 mit dem Staatssekretär Köhler, im Finanzministerium. Gegenstand der Beratungen war der Umgang mit den Anträgen auf vorübergehende Erhöhung der Versorgungsbezüge nach § 14 a BeamtVG infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2005.

Das Finanzministerium, dass für die Zahlung zuständig ist, sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, weil es sich ihrer Meinung nach um einen Einzelfall handelt und im Übrigen viele Ruhestandsbeamte danach weniger Ruhegehalt zu bekommen hätten als jetzt. Finanzministerium und GdP kamen aber sehr schnell überein, ausgewählte Musterverfahren zur Klärung der Ansprüche durchzuführen. Einzelheiten des weiteren Verfahrens werden wir zur gegebenen Zeit bekannt geben.

Der GdP liegt nun eine schriftliche Bestätigung unserer Rechtsauffassung durch das Bundesverwaltungsgericht vom 08. 03. 2006 vor. Hiernach ist für alle Ruhestandsbeamten durch dieses Urteil im Vergleich zur bisherigen Praxis eine Besserstellung eingetreten, deren Ruhegehaltssatz nach §§ 4ff BeamtVG niedriger als 35 v.H. ist. Das dieses Urteil angeblich zu einer Benachteiligung anderer Beamtengruppen führen könnte, wie vom Finanzministerium behauptet, ist für den Richter des Bundesverwaltungsgerichts nicht erkennbar. Dies würden sie natürlich bei Notwendigkeit erneut in einem Urteil entscheiden.

Müssen wir jetzt tatsächlich wieder klagen, obwohl wir schon die zusätzliche schriftliche Bestätigung vom obersten Verwaltungsgericht haben?

In einem neuerlichen Treffen mit dem Staatssekretär am 21. März werden wir darüber reden und euch dann natürlich auch informieren.

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