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Ab 1.7.2005 Änderungen in der Sozialversicherung

Auswirkungen des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung

Magdeburg.

Zum 1.7.2005 treten zahlreiche Änderungen in der Sozialversicherung in Kraft, die Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung haben. Dazu gehören das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) sowie das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz.

Ab dem 1.7.2005 haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 0,9 % zu entrichten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9 % zu senken. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen eine Mehrbelastung von 0,45 % ihres Bruttolohns haben. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden neben den versicherungspflichtig Beschäftigten weitestgehend alle Versicherten ebenso mit einem um 0,45 % höheren Beitrag belastet. So auch die oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienenden Beschäftigten, deren Arbeitgeberzuschuss zum freiwilligen GKV-Beitrag gleichermaßen reduziert wird.
Bis zum 30.6.2005 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung jeweils zur Hälfte. Hat zum Beispiel eine Krankenkasse einen allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 13,6 %, so tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 6,8 %.
Ab 1.7.2005 wird der allgemeine Beitragssatz um 0,9 % auf dann 12,7 % gesenkt. Der Beitragsanteil von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beträgt dann jeweils 6,35 %, für jeden der beiden also 0,45 % weniger. Gleichzeitig wird jedoch ab 1.7.2005 der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % eingeführt, welcher vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Die Beitragsbelastung des Arbeitnehmers steigt somit von 6,8 % auf 7,25 % an. Der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt zu zahlende Krankenkassenbeitrag verändert sich in seiner Höhe zwar nicht, aber die Belastung der Arbeitnehmer steigt um 0,45 %, während die Belastung der Arbeitgeber um 0,45 % abnimmt.
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