Wenn diese E-Mail nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
Header-Bild

 

Magdeburg. 08.11.2014


Wichtig für Beamte ab dem 65. Lebensjahr
Ein zusätzlicher Hinweis zum Artikel

Am 28. September 2014 hatten wir bereits wichtige Hinweise für Ruhestandsbeamte veröffentlicht. Hier gibt es noch eine zusätzliche Information.

Der Zuschuss zur Krankenversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung, beträgt 7,5 % der Rente aber maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung. § 106 Abs. 3 SGB VI Zuschuss zur Krankenversicherung.

In ganz wenigen Einzelfällen kann es also dazu führen, dass die Rentenversicherung den errechneten Zuschuss (7,5 % der Rente) noch einmal begrenzt bzw. auf die Hälfte der tatsächlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung kürzt. Zahlbeträge zur Pflegeversicherung zählen hier nicht mit.

Was ist in diesem Fall zu tun?

Betroffene bei denen die Rentenversicherung weniger Zuschuss zahlt als vorher ausgerechnet, sollten unbedingt prüfen, ob die Rentenversicherung für die Berechnung die wirklich aktuellen Versicherungsbeiträge berücksichtigt hat und wie hoch der Zuschuss tatsächlich sein müsste.

Empfehlung:

Wenn die aktuellen monatlichen Kosten für die Krankenversicherung höher sind und demzufolge die Hälfte davon höher wäre als der bewilligte Zuschuss, empfehle ich Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung einzulegen.

Bitte dann auch unbedingt eine Kopie der aktuellen Beitragsbestätigung der privaten Krankenversicherung mitschicken.

Muster :Widerspruch zum Bescheid über den Zuschuss zur Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ………… lege ich hiermit vorsorglich Widerspruch ein.

Mein Widerspruch richtet sich gegen die Höhe und gegen Ihre Berechnungsgrundlage zur Begrenzung des Zuschusses.

Begründung.

Gem. § 106 Abs. 3 SGB VI wird der monatliche Zuschuss zur Krankenversicherung auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.

Meine tatsächlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung betragen monatlich ………….. €.

Als Nachweis füge ich eine aktuelle Beitragsbestätigung meiner PKV als Kopie bei.

Ich darf Sie bitten Ihren Bescheid und die Höhe meines Zuschusses zu korrigieren.

Ich möchte mich hier für die vielen Rückmeldungen, Hinweise und Erfahrungsberichte bedanken.

Bei den meisten Anspruchsberechtigten hat die Neuberechnung bisher sehr schnell und reibungslos funktioniert.

Mir sind bisher lediglich 2 Fälle bekannt, in denen eine zusätzliche Begrenzung erfolgte.

In einem Fall war die Begrenzung korrekt und im anderen Fall wurde Widerspruch eingelegt und gegenüber der Rentenversicherung die tatsächlichen und höheren Kosten nachgewiesen.

hier kommt man zum ursprünglichen Artikel vom 28.09.2014


Diese und weitere Presse-Informationen finden Sie in unserem Nachrichten-Archiv.


 
Empfehlen Sie uns weiter:
Twitter
Kontakt:

Telefon: 0391 – 611 60 – 10

Fax: 0391 – 611 60 – 11

Email: lsa@gdp-online.de