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Achtung, heute wichtiger Termin des EuGH

Altersdiskriminierende Besoldung der Beamten

Magdeburg/Luxemburg.

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt ein sog. Vor-abentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin vor. Das Ersuchen betrifft die Wirkweise des bis Juni 2009 geltenden Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) sowie die nachfolgend in Kraft getretenen Besoldungsüberleitungsgesetze.

Im Hinblick auf die nach dem BBesG alter Fassung erfolgte Tabelleneinstufung bei erstmaliger Berufung in ein Dienstverhältnis bzw. im Hinblick auf die erfolgte Überleitung hält das Verwaltungsgericht Berlin die entsprechenden Regelungen für altersdiskriminierend. Der Generalanwalt beim EuGH hat sich am 28. November 2013 in seinen Schlussanträgen zu dieser Rechtssache der Argumentation des Verwaltungsgerichts Berlin teilweise angeschlossen.
Dazu wird der EuGH heute urteilen.

Die GdP hat jeweils im Dezember 2009 und 2012 für ihre Mitglieder bei der OFD Widerspruch im Sinne des Vorabersuchen gestellt.

Wir werden jetzt das Urteil abwarten und danach auswerten. Über die Ergebnisse und weitere Vorgehensweise informieren wir euch rechtzeitig.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei.

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