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"Gut, dass es uns gibt!"

Ausrüstung der Landesbereitschaftspolizei

Magdeburg.

Heute hat der Landesvorsitzende der GdP, Koll. Uwe Petermann in einem Schreiben an den Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière auf die völlig unbefriedigende Situation der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt aufmerksam gemacht und ihn gebeten, das Problem schnell zu lösen. Grund für das Schreiben ist, dass die vorhandenen Halbgruppen- und Gruppenkraftwagen der Einsatzeinheiten der Landesbereitschaftspolizei sich in einem teils erbärmlichen technischen Zustand befinden.

Die 14 Gruppenkraftwagen sind bereits 17 bzw. 18 Jahre alt. Bei den Halbgruppenkraftwagen sieht die Situation ähnlich aus, hier sind von 48 Fahrzeugen bereits 17 KFZ 11 - 15 Jahre alt und 5 KFZ sogar älter als 15 Jahre. Insbesondere die Halbgruppenfahrzeuge haben nur noch einen Restwert von ca. 1.500 Euro und müssten bei einem erforderlichen Instandsetzungsaufwand in dieser Kostenhöhe aus haushaltsrechtlichen Gründen ausgesondert werden.
Offensichtlich ist das BMI nicht willens oder in der Lage, den notwendigen Ersatz bereitzustellen.

Das Land Sachsen-Anhalt kann der Bereitschaftspolizei derzeit aus Kosten-gründen wenn überhaupt nur ungeschützte Fahrzeuge des polizeilichen Einzeldienstes zur Verfügung stellen, um überhaupt die Mobilität zu gewähr-leisten.

Die Einsatzeinheiten der Landesbereitschaftspolizei benötigen aufgrund ihrer spezifischen Einsätze jedoch Kraftfahrzeuge, die den entsprechenden Passivschutz aufweisen. Hierbei handelt es sich u.a um Sicherheitsverglasung und einen Durchstichschutz. Gerade in diversen Großlagen wie in Berlin zum 01.Mai oder bei den Sicherheitsspielen im Fußball ist dieser Passivschutz unabdingbar um die körperliche Unversehrtheit der eingesetzten Beamten zu gewährleisten. Regelmäßig kommt es in diesen Einsätzen u.a. zu Stein- oder Flaschenbewurf.

Nicht auszudenken was im Falle eines Bewurfs mit Steinen (an denen teils sogar Molotowcocktails befestigt sind) auf die besetzten Fahrzeuge der Landesbereitschaftspolizei passiert, wenn diese ohne die entsprechende Sicherheitsverglasung ausgerüstet sind.

Aufgrund der geschilderten Sachlage hat die GdP Sachsen-Anhalt den BMI gebeten, seiner Fürsorgepflicht und Ihren Verpflichtungen gemäß des Verwaltungsabkommens hinsichtlich der kraftfahrzeugtechnischen Ausrüstung nachzukommen und alle Möglichkeiten zu prüfen die Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt zeitnah mit adäquatem Ersatz an Halbgruppenfahrzeugen auszustatten.

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