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Erstmalige Auszahlung des Leistungsentgeltes

nach § 18 TV-L im Dezember 2007

Magdeburg.

In diesem Monat wird erstmalig das nach § 18 TV-L neu eingeführte Leistungsentgelt an die Tarifbeschäftigten ausgezahlt.

Da es in Sachsen-Anhalt noch keinen Tarifvertrag gibt, der spezielle Verteilungsmodalitäten regelt, wird es eine Pauschalierung geben, wonach die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2007 12 % des Tabellenentgelts ausgezahlt bekommen, das für den Monat September 2007 desselben Jahres jeweils zusteht.
Da die Tarifparteien keine anderen Regelungen getroffen haben bestehen für eine Auszahlung folgende Voraussetzungen:

1. Entgeltzahlung im September 2007
2. Entgeltzahlung im Dezember 2007
Daraus ergeben sich zahlreiche Konsequenzen, da keine „Zwölftelregelung“ vereinbart wurde.

1. Beginn der Beschäftigung im August 2007 → Zahlung erfolgt i.H.v. 12% des Tabellenentgelts f³r September
2. Beginn der Beschõftigung im Oktober 2007 → keine Zahlung
3. keine Entgeltzahlung im September 2007 → keine Zahlung
4. keine Entgeltzahlung im Dezember 2007 → keine Zahlung
5. Beschõftigungsbeginn z.B. am 15. September 2007 → anteilige Zahlung
6. Entgeltzahlung nur für einen Teil des September 2007 → anteilige Zahlung
7. Teilzeitbeschäftigung im September 2007 und im Dezember 2007 Vollzeitbeschäftigung → Zahlung erfolgt anteilig entsprechend des Beschõftigungsumfanges im September 2007
8. Vollzeitbeschäftigung im September 2007 und im Dezember 2007 Teilzeitbeschõftigung → Zahlung in voller Höhe
Sollte auch in den Folgejahren keine landesbezirkliche Regelung durch einen Tarifvertrag zustande kommen, gilt die Pauschalierung des Leistungsentgeltes fort.

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