GdP mit Sammelantrag in Sachen Urlaubsgeld
Meinungsänderung im Finanzministerium
Das Finanzministerium ist nun bereit, die in diesem Jahr eingereichten Anträge, als verjährungshemmend zu betrachten und auch die zukünftigen Widersprüche zum Ruhen zu bringen.
Entsprechend der Vereinbarung zwischen GdP und dem MF vom 03.12. 2007, wird der GdP- Sammelantrag und das darauffolgende Widerspruchsverfahren im Namen aller anspruchsberechtigten GdP-Mitglieder akzeptiert.
Entsprechend der Vereinbarung zwischen GdP und dem MF vom 03.12. 2007, wird der GdP- Sammelantrag und das darauffolgende Widerspruchsverfahren im Namen aller anspruchsberechtigten GdP-Mitglieder akzeptiert.
Wir werden in Kürze alle Mitglieder zu diesem Thema ausführlich anschreiben und weiter über den Stand des Verfahrens informieren.
Allerdings sind die Chancen, die Streichung des Urlaubsgeld zu kippen, nur sehr gering sein. Der Landesvorstand will aber sicherstellen, dass auch der kleinste Funken Hoffnung nicht ungenutzt bleibt.
Wir haben die schnellste und sicherste Variante zur Sicherung der Ansprüche aller GdP-Mitglieder zuverlässig umgesetzt.