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GdP weist Kürzungspläne der Landesregierung bei Weihnachts- und Urlaubsgeld der Tarifbeschäftigten zurück

Magdeburg.

Die Landesregierung plant nach Informationen der GdP, die Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten des Landesdienstes zukünftig von deren schriftlichen Verzicht auf das tarifliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld abhängig zu machen. Der entsprechende Entwurf eines Kabinettsbeschlusses ist bereits in Arbeit.

Die GdP weist das Vorhaben entschieden zurück. Bereits 2003 haben alle Arbeiter und Angestellte des Landes auf bis zu 7,5% ihres Gehaltes verzichten müssen. Der jetzt geplante Verzicht bestraft die Leistungsträger, bringt kaum relevante Einsparungen für den Landeshaushalt und lässt die Motivation der Beschäftigten noch weiter sinken.
Die Landesregierung belastet damit zusätzlich die Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die Einführung des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), in dem zukünftig eine einheitliche Jahressonderzahlung vorgesehen ist und den der Bund und die Kommunen ab dem 1.Oktober 2005 anwenden.

Die GdP fordert die Landesregierung auf, diese Pläne fallen zu lassen. Es kann nicht sein, dass den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein weiteres Mal in die Tasche gegriffen wird. Ein weiterer Motivationsverlust wäre unweigerlich die Folge.
Jeder Beschäftigte sollte in Zukunft sehr genau auf schriftliche Vereinbarungen bei Höhergruppierungen achten. Jeder sollte sich überlegen, ob er auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichtet, denn ist es einmal weg, dann für immer.
(Übrigens: Der Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld schützt nicht vor späteren Rückgruppierungen!!!)

Wahltag ist Zahltag!
Flugblatt verzicht weihngeld 4.8.2005.pdf

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