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GDP-BEZIRKSGRUPPE Nord - Neugründung als Herausforderung

Magdeburg.

„Eine Herausforderung,“ nannte Michael Wiegert, der ehemalige Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe Halberstadt, die Bildung der neuen Bezirksgruppe Polizeidirektion Nord der GdP. Immerhin sind allein die geografischen Dimensionen in organisatorischer Hinsicht eine Herausforderung für sich.

Der Zuständigkeitsbereich der neuen Bezirksgruppe erstreckt sich von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern im Norden bis zum Harz im Süden. Auch im Osten und im Westen stößt das Territorium an die Grenzen der Nachbarbundesländer Brandenburg und Niedersachsen. Dazu kommt noch die Landeshauptstadt Magdeburg, die als Großstadt besondere Bedingungen und Belastungen für die polizeiliche Arbeit bereithält. Alles in allem also ein von vielen unterschiedlichen Bedingungen und Bedürfnissen geprägter Bereich, der gewerkschaftlich „unter einen Hut“ gebracht werden muss.
Dieser Aufgabe hatten sich neben Michael Wiegert vor allem Heiko Krause und Heiner-Frank Schmidt, die Vorsitzenden der ehemaligen Bezirksgruppen Heide-Altmark und Magdeburg gestellt. Sie investierten viel Kraft und Zeit in die Vorbereitungen des Delegiertentages, auf dem am 12. April 2008 die neue GdP-Bezirksgruppe Polizeidirektion Nord gegründet wurde.

31 Mandatsdelegierte aus den Bereichen der ehemaligen Polizeidirektionen Halberstadt, Stendal und Magdeburg trafen sich dazu im Polizeidienstgebäude in der Magdeburger Sternstraße, um über die künftige GdP-Arbeit in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord zu diskutieren und den Vorstand der Bezirksgruppe sowie deren Vorsitzenden zu wählen.

Selbstverständlich spielten die aktuellen Themen der Arbeit unserer Gewerkschaft eine wichtige Rolle. Die Kolleginnen und Kollegen erfuhren vom Landesvorsitzenden Karsten Schmidt, welche Position die GdP zu den einzelnen Fragen bezieht und wie schwierig es ist, die sozialen Belange der Polizeibeschäftigten beim öffentlichen Arbeitgeber durchzusetzen.

Dünnhäutigkeit im Ministerium

Zunächst sprach Karsten Schmidt die „Dünnhäutigkeit“ an, mit der das Innenministerium auf die Kritik der GdP an der Umsetzung der Polizeistrukturreform PSR 2007 reagierte. „Die Evaluierung der Polizeistrukturreform ist auch der GdP gestattet. Die Gewerkschaften müssen auf Probleme aufmerksam machen dürfen,“ sagte der GdP-Landesvorsitzende. Die Kritik der GdP hatte sich besonders auf den Personaleinsatz und die Probleme im Bereich der polizeilichen Informationstechnik bezogen.

In seinen weiteren Ausführungen ging Karsten Schmidt auf die laufenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zum § 14 a Beamtenversorgungsgesetz und zum § 46 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) ein. Zur 14 a-Problematik stellte er fest: „Die Verwaltungsgerichte haben es nun geschafft, die Beamtenversorgung in einen amtsabhängigen und einen amtsunabhängigen Bereich zu spalten. In dem einen Bereich wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes anerkannt und gezahlt und im anderen nicht. Das ist völlig inakzeptabel, das werden wir nicht zulassen. Vor allem deshalb nicht, weil Kolleginnen und Kollegen der unteren Besoldungsgruppen davon betroffen sind.“

Auch für die Zahlung der Verwendungszulage nach § 46 BBesG engagiert sich die GdP. Karsten Schmidt versicherte, dass die abgelehnten Anträge aller GdP-Mitglieder auf ihre Klagefähigkeit geprüft werden. Mit Unterstützung der GdP werden dann die einzelnen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geführt.

Thema Personalratswahlen am 4. und 5. Juni in den neuen Polizeistrukturen Sachsen-Anhalts. Dazu Karsten Schmidt: „Jawohl, wir machen Wahlkampf, aber wir bleiben bei den Realitäten.“ Er nannte es das Ziel der GdP, in den entstehenden neuen Personalräten eine wesentliche Rolle zu spielen und entscheidende Positionen zu besetzen. „Wer vergleichen möchte, welche Personalräte die besseren Ergebnisse ihrer Arbeit liefern, der braucht sich nur die abgeschlossenen Dienstvereinbarungen anzusehen. Dort, wo die GdP dominiert, stehen die sozialen Interessen der Beschäftigten im Mittelpunkt,“ sagte der Landesvorsitzende.

Den gerade abgeschlossenen Tarifvertrag für die Beschäftigten in Bund und Kommunen kommentierte Karsten Schmidt mit den Worten: “Dieser Tarifvertrag hat für die Beschäftigten in den Ländern keine Gültigkeit. Aber diese Verhandlungen können uns wichtige Hinweise geben. Ab November 2008 müssen wir in neue Tarifverhandlungen eintreten. Wenn wir dann gute Ergebnisse erzielen wollen, muss eines klar sein: Streikbereitschaft muss unbedingt signalisiert werden. Das muss einem Ministerpräsidenten Böhmer dann auch gezeigt werden.“

Eine ganz frische Information hatte Karsten Schmidt noch zum Frühpensionierungskonzept für die Polizei, das zurzeit im Landtag beraten wird: „Der Beschluss darüber wird sich noch um mindestens einen Monat verzögern. Bis vor kurzem ging die GdP davon aus, dass der Landtag das Gesetz in seiner Sitzung am 17./18. April 2008 beschließen könne. Nun findet am 24. April eine erneute Anhörung im Finanzausschuss statt, an der auch die GdP teilnimmt. Das liegt auch in unserem Interesse, da über die Anwendung des § 14 a BeamtVG noch Unklarheiten bestehen.“

Ein Polizeipräsident in einer GdP-Veranstaltung? Das ist in den letzten Jahren ein seltener Anblick geworden. Umso erfreulicher war es, dass Johann Lottmann, Polizeipräsident der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord als Gast am Delegiertentag teilnahm. Er, der selbst GdP-Mitglied ist, nutzte die Gelegenheit, zu einigen Fragen und Problemen seines Bereiches und der Landespolizei zu sprechen.

Zunächst äußerte er sich sehr positiv über die Rolle der Gewerkschaften innerhalb der Polizei und stellte fest, dass „man eine starke Vertretung braucht, wenn der Streit um die Ressourcen in der täglichen politischen Auseinandersetzung härter wird.“ Daran anschließend und zu den Kritikvorwürfen an die GdP meinte er: „Wir haben hier im Land eine starke GdP. Eine Gewerkschaft, die nichts kritisiert, kann nach Hause gehen.“

Polizeipräsident Lottmann setzte sich für eine gerechte Bezahlung der Polizeibeamten ein und sagte: „60 bis 70 Prozent ihres Dienstes verrichten Polizeibeamte außerhalb der normalen Regelarbeitszeit. Dieser Dienst zu ungünstigen Zeiten wird überhaupt nicht adäquat bezahlt.“ Zur Problematik der Verwendungszulage meinte er: „Das hat natürlich damit zu tun, wie hier im Land Haushaltspolitik betrieben wird. Die Planstellen unterliegen der so genannten Nettobewirtschaftung. Das heißt, es wird im Haushalt nur das Geld eingeplant, das den Beamten entsprechend ihrer Amtsbezeichnung gezahlt werden muss. Das Gegenteil davon ist die Bruttobewirtschaftung. Hier werden in den Landeshaushalt die Mittel eingestellt, die der Dienstpostenbewertung und der Planstelle entsprechen. Daraus ergibt sich, dass Beförderungen davon abhängen, wie viel Geld die Landesregierung zur Verfügung stellt. Die Klagen um die Verwendungszulage sind also ein Relikt, das aus der Nettobewirtschaftung resultiert.“

Lebhafte Diskussion über Strukturreform

Mit seiner Bemerkung zur Umsetzung der Polizeistrukturreform: „Ich habe immer gesagt, dass wir am 1. Januar , oder jetzt am 12. April noch nicht fertig sind,“ löste Polizeipräsident Lottmann eine lebhafte Diskussion unter den Delegierten aus. Sie wiesen anhand konkreter Beispiele nach, wie dadurch die polizeiliche Arbeit zum Teil erheblich beeinträchtigt wird. So bemängelte eine Kollegin, dass Einsatzfahrzeuge nun bis zu 30 Minuten brauchen, um am Einsatzort zu sein. Für den gesamten Landkreis würden nur zwei Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. Als erschwerend käme hinzu, so die Kollegin, dass infolge der personellen Umsetzungen ein „ewiges Lückenschließen“ eingesetzt habe und dadurch die Arbeitsbelastung steige.

Auf die sozialen Auswirkungen der Polizeistrukturreform wies Jürgen Naatz, Vorsitzender des Polizeihauptpersonalrates (PHPR), hin. Er verband seine Kritik an der schleppenden Besetzung der neuen Dienstposten auch mit kritischen Bemerkungen über die Polizeiführung in Sachsen-Anhalt. Hier herrsche ein „Mangel an echten Führungspersönlichkeiten“ und sehr oft werde der politische Wille nur einfach nach unten weitergegeben. „Die GdP wird sehr genau darauf achten, dass § 5 der Dienstvereinbarung über die soziale Umsetzung der Polizeistrukturreform auch eingehalten wird,“ sagte er. Dieser Paragraf regelt den Wechsel des Dienstortes für die Beschäftigten und legt fest, dass ein Dienstortwechsel nicht sozialverträglich ist, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort mehr als 30 km beträgt. Der PHPR-Vorsitzende kritisierte die hohe Anzahl von Nichteinigungsfällen, die von der Leitung der Polizeidirektion LSA Nord an den PHPR abgegeben wurde.

Jürgen Naatz versicherte den Anwesenden, dass die GdP gegenüber der Landesregierung und gegenüber dem Enquete-Ausschuss des Landtages zur Zukunft des öffentlichen Dienstes ein echtes Personalentwicklungskonzept und ein Beförderungskonzept in der Polizei fordern wird.

Nach der Diskussion über die aktuellen Probleme, die sicher auch in nächster Zeit die Arbeit der neuen Bezirksgruppe bestimmen werden, wählten die Delegierten den Vorstand und den Vorsitzenden der Bezirksgruppe Polizeidirektion Nord. Michael Wiegert wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Zu seinen Stellvertretern wählten die Delegierten Heiner Frank-Schmidt, Heiko Krause und Jens Isensee. Jens Isensee wird gleichzeitig als Schriftführer fungieren.

Nach seiner Wahl dankte Michael Wiegert für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und nannte sieben Schwerpunkte der künftigen gewerkschaftlichen Arbeit, auf die sich die neue Bezirksgruppe in den kommenden Monaten konzentrieren müsse:

1. Verbesserung der Informationsbeziehungen, jedes GdP-Mitglied muss erreicht werden

2. Unterstützung der Mitglieder, auf Probleme eingehen, für Mitglieder da sein;

3. Verhältnis zu anderen Berufsvertretungen- Zusammenarbeit in Sachfragen, Angriffe auf GdP-Arbeit nicht zulassen;

4. PSR 2007- konstruktive Mitarbeit, gemeinsam mit der Behördenleitung für notwendige Veränderungen Sorge tragen;

(Schluss folgt )

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